Unternehmenssanierung mit dem StaRUG
Unternehmen frühzeitig sanieren, bevor die Insolvenz eintritt – das ist das Ziel des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes, kurz: StaRUG. Das StaRUG bietet Unternehmen mehr Möglichkeiten als bei einer außergerichtlichen Sanierung und ermöglicht den finanziellen Neustart, ohne dass dafür ein Insolvenzverfahren notwendig ist. Auf diese Weise sollen Unternehmen in die Lage versetzt werden, ihre Geschäftstätigkeit fortzusetzen und Arbeitsplätze zu erhalten.
Das StaRUG, auch präventiver Restrukturierungsrahmen genannt, stellt dem Schuldner einen umfangreichen Instrumentenkasten für die Unternehmenssanierung zur Verfügung, mit dem eine schnelle und gezielte Restrukturierung der finanziellen Verbindlichkeiten möglich wird. Eine wichtige Zugangsvoraussetzung zu einer StaRUG-Sanierung ist, dass die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens noch nicht eingetreten sein darf, wie auch beim Schutzschirmverfahren darf maximal eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegen. Wer die Möglichkeiten und Instrumente des StaRUG nutzen will, sollte also frühzeitig über eine vorinsolvenzliche Unternehmenssanierung nachdenken, wenn sich Anzeichen für eine Krise zeigen.