Unternehmenssanierung mit dem StaRUG

Unternehmen frühzeitig sanieren, bevor die Insolvenz eintritt – das ist das Ziel des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes, kurz: StaRUG. Das StaRUG bietet Unternehmen mehr Möglichkeiten als bei einer außergerichtlichen Sanierung und ermöglicht den finanziellen Neustart, ohne dass dafür ein Insolvenzverfahren notwendig ist. Auf diese Weise sollen Unternehmen in die Lage versetzt werden, ihre Geschäftstätigkeit fortzusetzen und Arbeitsplätze zu erhalten.

Das StaRUG, auch präventiver Restrukturierungsrahmen genannt, stellt dem Schuldner einen umfangreichen Instrumentenkasten für die Unternehmenssanierung zur Verfügung, mit dem eine schnelle und gezielte Restrukturierung der finanziellen Verbindlichkeiten möglich wird. Eine wichtige Zugangsvoraussetzung zu einer StaRUG-Sanierung ist, dass die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens noch nicht eingetreten sein darf, wie auch beim Schutzschirmverfahren darf maximal eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegen. Wer die Möglichkeiten und Instrumente des StaRUG nutzen will, sollte also frühzeitig über eine vorinsolvenzliche Unternehmenssanierung nachdenken, wenn sich Anzeichen für eine Krise zeigen.


Vorteile

StaRUG: Restrukturierung mit der gebotenen Ruhe

Ein Restrukturierungsverfahren mit den Instrumenten des StaRUG hat mehrere Vorteile:

  • Nicht-öffentliches Verfahren: Eine StaRUG-Restrukturierung geschieht mit der gebotenen Ruhe, denn ein StaRUG-Verfahren ist bis auf wenige Ausnahmen nicht öffentlich.
  • Verfügungshoheit bleibt erhalten: Unternehmen führen die Sanierung stets in eigener Regie und Verantwortung durch, vergleichbar mit einer Eigenverwaltung oder einem Schutzschirmverfahren.
  • Begrenzung auf bestimmte Gläubigergruppen möglich: Die Geschäftsleitung eines Unternehmens muss in einem StaRUG-Verfahren nicht alle Gläubiger in die Sanierung einbeziehen. Sie kann vielmehr gezielt planen und auswählen, welche Gläubiger sie beteiligen möchte und welche nicht.
  • 75 Prozent-Mehrheit reicht aus: In einem StaRUG-Verfahren erstellt das Unternehmen einen Restrukturierungsplan, in dem der Rahmen und die Maßnahmen der Restrukturierung definiert werden. Diesem muss eine Drei-Viertel-Mehrheit der in den Plan einbezogenen Gläubiger zustimmen. Das ist weniger als bei einer außergerichtlichen Sanierung, bei der sämtliche Gläubiger zustimmen müssen. Zudem ist es in einem StaRUG-Verfahren möglich, Gläubiger oder sogar Gläubigergruppen zu überstimmen, die gegen den Restrukturierungsplan stimmen. Dadurch verringert sich das Risiko, dass opportunistische Gläubiger die Sanierung blockieren.
  • Hohe Rechtssicherheit: Die Geschäftsleitung kann bei einem StaRUG-Verfahren entscheiden, ob es sich mit oder ohne eine Begleitung durch das Gericht sanieren möchte. Für eine hohe Rechtssicherheit und falls nicht alle Gläubiger den Sanierungsmaßnahmen zustimmen, bietet sich jedoch eine gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans an.

Allerdings ist eine Sanierung mit Hilfe des StaRUG nicht für alle Sanierungsfälle geeignet. Unternehmen, die hauptsächlich operative oder strategische Herausforderungen zu bewältigen haben, sind mit einem Regelinsolvenzverfahren, einer Eigenverwaltung oder einem Schutzschirmverfahren oft besser beraten. Das StaRUG ist in erster Linie für Fälle gedacht, in denen das Unternehmen finanzielle Probleme lösen muss. So lassen sich mit dem StaRUG – im Gegensatz zu einer Sanierung in Regelinsolvenz, Eigenverwaltung oder Schutzschirm – keine ungünstigen Verträge gegen den Willen der Vertragspartner kurzfristig beenden und insbesondere dürfen Unternehmen dabei nicht in die Rechte von Arbeitnehmern eingreifen.

 

Restrukturierungsplan

Herzstück der StaRUG-Sanierung: Der Restrukturierungsplan

Im Zuge der Sanierung mit den Instrumenten des StaRUG entwickelt die Geschäftsleitung zusammen mit dem CRO oder den insolvenzrechtlichen Beratern des Unternehmens sowie – falls es diese gibt, die gerichtlich bestellten Sanierungsmoderatoren bzw. Restrukturierungsbeauftragten – einen detaillierten Restrukturierungsplan. Er ist das Herzstück jeder StaRUG-Restrukturierung. Darin führen sie die Sanierungsmaßnahmen auf, die für die erfolgreiche Restrukturierung notwendig sind. Der Plan ist in einen darstellenden und in einen gestaltenden Teil unterteilt und muss unter anderem Auskunft darüber geben, wo die Herausforderungen für das Unternehmen liegen und welche Gläubiger in die Sanierung einbezogen werden sollen und in welcher Form. Um zu untermauern, dass die Gläubiger mit den Sanierungsmaßnahmen bessergestellt werden als mit einem vergleichbaren Alternativszenario, muss der Plan zwingend eine Vergleichsrechnung enthalten. So stellt das Unternehmen Transparenz her, gewinnt Vertrauen und kann die Gläubiger von den Sanierungsmaßnahmen besser überzeugen. Dabei sind das Vergleichszenario wie auch der Restrukturierungsplan insgesamt immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Haben die Gläubiger dem Restruktierungsplan zugestimmt, geht es direkt an dessen Umsetzung. Sind die Maßnahmen vollzogen, ist das StaRUG-Verfahren erfolgreich beendet.

Unterstützung

Umfassende Beratung und Begleitung bei der StaRUG-Sanierung

Die Sanierung eines Unternehmens kann eine komplexe Angelegenheit sein, insbesondere wenn es um die konkrete Definition und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen geht. Hier ist die Unterstützung durch erfahrene Restrukturierungsexperten von Schultze & Braun von Vorteil. Unsere Fachleute unterstützen Unternehmen bei der Erstellung und Abstimmung des Restrukturierungsplans und begleiten die Umsetzung der Maßnahmen. Dafür nehmen unsere Experten immer die Rollen ein, die Sie und Ihr Unternehmen benötigen: Wir sind Ihr Berater, können Ihr in verantwortlicher Position handelnder Chief Restructuring Officer (CRO) sein, übernehmen aber auch die Funktion des Sanierungsmoderators oder des Restrukturierungsbeauftragten, die in der Regel auch gerichtlich bestellt werden.

Wir steuern Ihr Sanierungsprojekt präzise und zielgerichtet bis zum erfolgreichen Abschluss. Neben den Erfahrungen aus zahlreichen Insolvenzverfahren, Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren waren wir bei Schultze & Braun bereits in mehreren StaRUG-Restrukturierungen tätig und haben in verantwortlicher Position gemeinsam mit dem Management des Schuldners die Sanierung des Unternehmens unterstützt und vorangebracht und gleichzeitig darauf geachtet, dass die Rechte der Gläubiger gewahrt werden.

Aber die beste Krise ist die, die niemals eintritt. Daher ist die Krisenfrüherkennung mit einem Frühwarnsystem von enormer Bedeutung. Die Notwendigkeit eines Frühwarnsystems ist im StaRUG in § 1 festgeschrieben – auch mit dem Blick auf eine mögliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen. Schultze & Braun unterstützt Sie dabei, ein solches Frühwarnsystem zu installieren und stellt dadurch sicher, dass das Management Ihres Unternehmens vor Haftungsrisiken geschützt ist. Wichtig ist, dass die Warnpflichten und damit auch die mögliche Haftung durch das StaRUG auch auf Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte ausgedehnt wurde, die für das Unternehmen tätig sind. Auch für sie entwickelt Schultze & Braun geeignete Maßnahmen, um sich im konkreten Einzelfall vor möglichen Risiken zu schützen und eine Haftung zu vermeiden.

Was können wir für Sie tun?

Kontakt

Perspektiven sichern

Unsere Experten beraten Unternehmen bei der frühzeitigen Vorbereitung und professionellen Umsetzung der Maßnahmen, sichern  die Geschäftsleiter zur Vermeidung von Haftungsrisiken ab und übernehmen bei Bedarf die Projektsteuerung  bis hin zur Organfunktion.

Dr. Dietmar Haffa
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

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Erklärfilm

StaRUG und präventiver Restrukturierungsrahmen - Unternehmen stabilisieren und restrukturieren

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Dr. Eberhard Braun (Hrsg.)

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