Vermögensnachfolge und Vermögensübertragung

Vermögen ist in der Regel das Ergebnis eines erfolgreichen Lebenswerks. Die richtige Ausgestaltung einer privaten Vermögensnachfolge sorgt dafür, dass das Familienvermögen langfristig erhalten wird und den Wohlstand der nachfolgenden Generationen sichert. Wichtiges Ziel bei der Vermögensnachfolge ist jedoch auch die finanzielle Absicherung der Übergeber. Bei Unternehmerfamilien steht eine Vermögensnachfolge oftmals in Verbindung mit einer Unternehmensnachfolge.


Nachfolge und Übertragung

Erbrecht und Steuerrecht

Bei der privaten Vermögensnachfolge sind eine Vielzahl steuerlicher und rechtlicher Fragestellungen zu berücksichtigen. An der Schnittstelle von Erbrecht und Steuerrecht gibt es – sowohl bei einer möglichst frühzeitigen, zu Lebzeiten vorgenommenen Regelung der Vermögensnachfolge, als auch im Fall der Vermögensnachfolge von Todes wegen – großes Gestaltungspotenzial.

Die Vermögensübertragung kann dabei einerseits in einem Testament oder Erbvertrag geregelt werden, so dass das Vermögen als Bestandteil des Nachlasses erst mit dem Tod des Vermögensinhabers übergeht. Es ist aber in vielen Fällen von Vorteil, zumindest Teile des Vermögens bereits zu Lebzeiten weiterzugeben – zum Beispiel, um steuerliche Freibeträge zu nutzen und die Erbschaftsteuer eines späteren Erbfalls zu reduzieren. Eine lebzeitige Vermögensübertragung unter Privatpersonen kann aber auch mit dem Blick auf die Erbfolge in Frage kommen, um etwa Pflichtteilsansprüche zu mindern oder Streit in der Familie zu vermeiden. Bei der Planung einer Vermögensnachfolge gewinnt auch der Einsatz von Stiftungen immer mehr an Bedeutung.

So vielfältig wie die Ziele einer Vermögensnachfolge sind auch deren Umsetzungsmöglichkeiten. Eine frühzeitige Planung und eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der Aspekte aus dem Erbrecht und dem Steuerrecht, die bei einer Vermögensnachfolge zum Tragen kommen, ist daher sinnvoll.    

Vorbereitung und Umsetzung von Vermögensnachfolge und Vermögensübertragung

Zunächst sind die Vorstellungen der Übergeber herauszuarbeiten und das von der Nachfolge betroffene Vermögen zu bestimmen. In das auf dieser Grundlage entstehende Konzept der Vermögensnachfolge sind auch die bestehenden Regelungen wie zum Beispiel Testament oder Erbvertrag, aber auch Ehevertrag und – wenn die Vermögensnachfolge in Verbindung mit einer Unternehmensnachfolge steht – Gesellschaftsvertrag einzubeziehen. Diese sind zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Gleiches gilt für eine Analyse aller Vermögensgegenstände, Forderungen, Rechte und Verbindlichkeiten sowie Verpflichtungen, die auf einen Nachfolger übertragen werden sollen. Ist das Ziel der Vermögensnachfolge klar, können auf Grundlage dieses Konzepts die einzelnen Schritte für die Umsetzung der Vermögensnachfolge entwickelt werden.

Expertise

Familienvermögen mit Schultze & Braun erhalten und weitergeben

Wir bei Schultze & Braun sind uns der besonderen Bedeutung einer Vermögensnachfolge bewusst. Unsere Fachanwälte und Steuerberater legen daher großen Wert darauf, möglichst viel über die Vorstellungen, Ziele und Bedürfnisse unserer Mandanten zu erfahren. Auf dieser Basis entwickeln wir ein individuelles Konzept zur aktiven Gestaltung der Vermögensnachfolge und eine optimierte Lösung für die Umsetzung der Vermögensübertragung, die die rechtlichen und steuerlichen Gestaltungsspielräume nutzt, um Ihr Vermögen zu erhalten und nach Ihren Wünschen weiterzugeben.

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Perspektiven bewahren

Sie möchten für Ihr erfolgreiches Lebenswerk die Nachfolge sichern, sowohl in rechtlicher als auch finanzieller Hinsicht. Dabei ist Ihr Ziel, das Familienvermögen langfristig zu sichern und zu erhalten. Genau deshalb sind unsere Experten an Ihrer Seite. Wir entwickeln für Sie ein individuelles Konzept für die Gestaltung und die Umsetzung der Vermögensübertragung.

Arno Abenheimer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater

 

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