Bei der privaten Vermögensnachfolge sind eine Vielzahl steuerlicher und rechtlicher Fragestellungen zu berücksichtigen. An der Schnittstelle von Erbrecht und Steuerrecht gibt es – sowohl bei einer möglichst frühzeitigen, zu Lebzeiten vorgenommenen Regelung der Vermögensnachfolge, als auch im Fall der Vermögensnachfolge von Todes wegen – großes Gestaltungspotenzial.
Die Vermögensübertragung kann dabei einerseits in einem Testament oder Erbvertrag geregelt werden, so dass das Vermögen als Bestandteil des Nachlasses erst mit dem Tod des Vermögensinhabers übergeht. Es ist aber in vielen Fällen von Vorteil, zumindest Teile des Vermögens bereits zu Lebzeiten weiterzugeben – zum Beispiel, um steuerliche Freibeträge zu nutzen und die Erbschaftsteuer eines späteren Erbfalls zu reduzieren. Eine lebzeitige Vermögensübertragung unter Privatpersonen kann aber auch mit dem Blick auf die Erbfolge in Frage kommen, um etwa Pflichtteilsansprüche zu mindern oder Streit in der Familie zu vermeiden. Bei der Planung einer Vermögensnachfolge gewinnt auch der Einsatz von Stiftungen immer mehr an Bedeutung.
So vielfältig wie die Ziele einer Vermögensnachfolge sind auch deren Umsetzungsmöglichkeiten. Eine frühzeitige Planung und eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der Aspekte aus dem Erbrecht und dem Steuerrecht, die bei einer Vermögensnachfolge zum Tragen kommen, ist daher sinnvoll.