Die Regelinsolvenz
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist die Geschäftsführung eines Unternehmens gesetzlich verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Der Insolvenzantrag bedeutet aber nicht zwangsläufig das Ende eines Unternehmens. Denn für solche Krisensituationen bietet das deutsche Insolvenzrecht, insbesondere die Insolvenzordnung, vielfältige Möglichkeiten, um diese Herausforderungen zu meistern und für das Unternehmen zur Chance für einen nachhaltigen Neuanfang zu machen.
Für größere Unternehmen kommen ein Schutzschirmverfahren oder eine Eigenverwaltung in Betracht. Allerdings stellt auch die Regelinsolvenz, also das klassische Insolvenzverfahren, alle Möglichkeiten für eine Sanierung bereit – gerade, wenn der Insolvenzantrag frühzeitig gestellt und professionell vorbereitet wird. Unsere Untersuchung zur Nachhaltigkeit von Unternehmenssanierungen zeigt: Sowohl Regelinsolvenzverfahren als auch Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren stehen für erfolgreiche und nachhaltige Sanierungen.
Bei einer Regelinsolvenz bestellt das am Unternehmenssitz örtlich zuständige Insolvenzgericht im sogenannten Insolvenzantragsverfahren (häufig auch als vorläufiges Insolvenzverfahren bezeichnet) zunächst einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein Insolvenzverwalter bestellt.
Der Insolvenzverwalter spielt bei der Sanierung eines Unternehmens in einem Regelinsolvenzverfahren die entscheidende Rolle. Seine Aufgabe ist es, die vorhandenen Werte des insolventen Unternehmens für die Gläubiger zu sichern, Potenziale zu erkennen und – wann immer es wirtschaftlich möglich und sinnvoll ist – das Unternehmen zu sanieren.