Interessen wahren, Chancen nutzen: Kompetente Rechtsberatung im Wirtschaftsrecht

Treffen Sie die richtigen Entscheidungen! Wir von Schultze & Braun unterstützen Sie dabei, Ihr Geschäft weiterzuentwickeln, Chancen zu ergreifen, Ihre Interessen zu wahren und sie durchzusetzen.


Schwerpunkte

In der Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern stellen sich immer wieder neue Fragen, mitunter prallen gegensätzliche Interessen aufeinander. Wir von Schultze & Braun kennen die Sicht beider Seiten und können deshalb fundiert einschätzen, was möglich ist und was nicht. Wir vertreten Sie als Arbeitgeber in allen Bereichen des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts, in Verhandlungen mit einzelnen Arbeitnehmern, Betriebsräten und Gewerkschaften bis hin zum Termin am Arbeitsgericht. Wir stehen aber auch fest an Ihrer Seite als Arbeitnehmer, um Ihre Interessen wirksam zu vertreten. Dabei ist es stets unser Ansatz, eine gerichtliche Auseinandersetzung möglichst zu vermeiden und in Verhandlungen eine gute Lösung für die Beteiligten zu erreichen.

Ziele und innovative Ideen bringen Unternehmen voran. Doch um diese Ziele zu erreichen und Innovationen umzusetzen, benötigen Unternehmen das entsprechende Kapital – mit der richtigen Finanzierungsform, in ausreichender Menge, zum richtigen Zeitpunkt und zu den passenden Konditionen. Unsere Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützen Sie als Unternehmer bei der Wahl und Umsetzung einer passgenauen Unternehmensfinanzierung. Kreditinstitute und andere Kapitalgeber schätzen unsere kompetente Beratung und Unterstützung, zum Beispiel bei der Bestellung von Sicherheiten in Sondersituationen. Für Kapitalnehmer wie für Kapitalgeber sind wir der der richtige Partner.

Flexible Unternehmen sind dauerhaft erfolgreich, weil sie sich an wechselnde Gegebenheiten schneller und besser anpassen können als die Konkurrenz. Unsere versierten Spezialisten entwickeln mit den Mitteln des Handels- und Gesellschaftsrechts jederzeit die optimale Organisationsstruktur für Ihr Unternehmen. Wir beraten Sie von der Gründung Ihres Unternehmens bis zur Übergabe an einen Nachfolger in allen rechtlichen Fragen des Unternehmensalltags. Damit Sie die besten Rahmenbedingungen für Ihren Geschäftserfolg vorfinden und für sich erfolgreich nutzen können.

 

Gerät einer Ihrer Geschäftspartner in eine Krise, müssen Sie konsequent handeln, um die Auswirkungen auf Ihr eigenes Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Gut, wenn man in solchen Situationen einen Partner an seiner Seite hat, der einschlägige Erfahrungen mit der Bewältigung von Unternehmenskrisen hat. Wir von Schultze & Braun sind seit vielen Jahren in Sondersituationen tätig: als Insolvenzverwalter, als Restrukturierungsberater, als Interessensvertreter von Gläubigern. Diese umfangreichen Erfahrungen bringen wir ein, um mit der Krise Ihres Geschäftspartners umzugehen. Wir sichern Ihr Unternehmen aber nicht nur ab, sondern wir suchen auch die Chance für Ihr Unternehmen, die sich aus dieser Situation ergeben kann.

Rechtstreitigkeiten können im Wirtschaftsleben nicht nur komplex sein, sondern auch langwierig. Ihr Ausgang ist von existenzieller Bedeutung für die Betroffenen, er kann erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen, aber auch auf den Unternehmer selbst haben. Anlässe für Streitigkeiten gibt es im Wirtschaftsleben viele. Daher ist es wichtig, auf erfahrene Anwälte zu setzen, die durch geschicktes Verhandeln einen Prozess schon im Vorfeld vermeiden, aber im Zweifel auch wissen, wie sich Ihre Ansprüche und Interessen vor Gericht vertreten und durchsetzen lassen. Wir von Schultze & Braun helfen Ihnen mit unserer langjährigen prozessrechtlichen Erfahrung in allen wirtschaftsrechtlich relevanten Bereichen. Wir setzen Ihre Ansprüche effizient durch und wehren unberechtigte Ansprüche Dritter ab – außergerichtlich, vor zivilrechtlichen Schiedsgerichten und in gerichtlichen Verfahren im In- und Ausland.

Ob Sie Ihr Unternehmen verkaufen möchten oder ob Sie einen Unternehmenskauf erwägen, entscheidend ist für das Gelingen der Transaktion ein reibungsloses Zusammenspiel der beteiligten Partner. Denn beim Thema M&A kommt es nicht nur auf rechtliche, sondern auch auf strategische, steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte an. Der Unternehmenskauf und -verkauf zählt aus diesem Grund zu den rechtlich komplexesten Transaktionen, die gut vorbereitet und geplant sowie in der Umsetzung kompetent begleitet werden müssen. Schultze & Braun steht genau dafür: Unsere Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen verfügen über jahrzehntelange Erfahrung bei der Begleitung von Unternehmenstransaktionen auf Verkäufer- und auf Käuferseite sowie über ausgeprägte Kompetenz in der rechtlichen, strategischen, steuerlichen und wirtschaftlichen Beratung.

 

Wirtschaft braucht Regeln, und diese Regeln werden meist in Verträgen gemacht. Verträge sind deshalb ein wichtiger Faktor für Ihren Unternehmenserfolg. Mit unseren Experten für das Vertragsrecht behalten Sie den Durchblick und alle Fäden fest in der Hand. Wir entwickeln für Ihre Bedürfnisse passgenaue Lösungen, verhandeln sie mit Ihren Vertragspartnern und steuern die Umsetzung mit effektivem Vertragsmanagement. Und wenn Sie sich mit Ihrem Geschäftspartner doch einmal nicht mehr einig sein sollten, setzen wir Ihre Interessen konsequent durch, notfalls auch vor Gericht.

Kontakt

Perspektiven gestalten

Als engagierter Partner für unsere Mandanten beraten wir Sie zu allen rechtlichen Fragen des Unternehmensalltags: von der Gründung eines Unternehmens über die Strukturierung und Neuausrichtung bis hin zum Unternehmensverkauf. Wir begleiten Sie bei Prozessführung, Vertragsgestaltung und Arbeitsrecht sowie bei komplexen Themen wie Finanzierung und bei Krisen Ihrer Vertragspartner.

Dr. Ludwig J. Weber, LL.M.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

Newsroom

Zum Newsletter anmelden

Sie möchten regelmäßig Informationen über interessante rechtliche und steuerliche Entwicklungen erhalten?

Zur Newsletter Anmeldung

Die aktuellsten Artikel

Weiterbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach Beginn der Pensionszahlungen

18. Dezember 2024

Blog, Steuerberatung

Die Gehaltszahlungen an einen Gesellschafter für seine Geschäftsführertätigkeit sind dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Vertrag und seine [...]

Corona-Überbrückungshilfen: Abgerechnet wird zum Schluss!

11. Dezember 2024

Blog, Insolvenzrecht, Restrukturierung und Sanierung, Wirtschaftsrecht

Allerspätestens bis Ende September 2024 mussten Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, eine Schlussabrechnung einreichen. Stefan [...]

Alle Beiträge