Schnelle Sanierungslösung im kleinen Kreis
In Radio und Fernsehen sorgen Moderatoren dafür, dass sich das Publikum abgeholt und unterhalten fühlt. Auch in der Sanierung spielen Moderatoren eine wichtige Rolle – allerdings steht hier weniger die Unterhaltung, sondern vielmehr ein Ausgleich der unterschiedlichen Interessen im Fokus.
Die Übersetzungen des lateinischen Verbs „moderare“ lauten „mäßigen“, „in Schranken halten“ oder „regeln“. Man kann also durchaus sagen, dass die Moderation eine historische Kunst ist. Ein Moderator wiederum ist eine Person, die ein Gespräch lenkt oder in einer Situation vermittelt.
Anfechtungsrisiko begrenzen
In einer Sanierungsmoderation funktioniert diese Vermittlung idealerweise dergestalt, dass der Sanierungsmoderator zwischen Schuldnerunternehmen und Gläubigern einen sogenannten Sanierungsvergleich vermitteln kann, der durch das Gericht weitgehend anfechtungsfest bestätigt werden kann. Diese Begrenzung des Anfechtungsrisikos ist neben der professionellen und restrukturierungserfahrenen Begleitung der Gespräche und Verhandlungen ein großer Vorteil der Sanierungsmoderation im Vergleich zu einer außergerichtlichen Sanierung. Anders als bei vielen bekannten Moderatoren, die durch ihre Moderationen einem breiten Publikum bekannt sind, findet eine Sanierungsmoderation allerdings in der Regel im kleinen Kreis statt.
Ein Schuldnerunternehmen kann eine Sanierungsmoderation bei Gericht beantragen – zum Beispiel vor einer StaRUG-Restrukturierung, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen. Wichtig ist, dass das Unternehmen – wie auch bei einer StaRUG-Restrukturierung – nicht zahlungsunfähig oder überschuldet sein darf. Dies muss das Unternehmen in seinem Antrag bestätigen. Der Antrag auf Sanierungsmoderation muss zudem zwingend vier weitere Punkte umfassen:
- Gegenstand des Unternehmens
- Art der wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten
- Verzeichnis der Gläubiger
- Verzeichnis des Vermögens
Geeignet, geschäftskundig und unabhängig
Das zuständige Restrukturierungsgericht bestellt – wenn es die Sanierungsmoderation genehmigt – als Sanierungsmoderator eine Person, die für diese Position geeignet und – insbesondere – geschäftskundig und von den Gläubigern und dem Schuldnerunternehmen unabhängig ist. Der Sanierungsmoderator wird zunächst für drei Monate bestellt. Ziel ist, eine schnellstmögliche Sanierungslösung zu finden. Wenn es jedoch länger dauert, endet die Sanierungsmoderation nicht zwingend nach drei Monaten. Stimmen Schuldner und die einbezogenen Gläubiger zu, kann die Sanierungsmoderation um drei weitere Monate verlängert werden.
Es spricht vieles dafür, dass der Schuldner beim Antrag auf Sanierungsmoderation dem Gericht einen Vorschlag für einen Kandidaten machen kann, an den das Gericht gebunden ist, wenn die Person geeignet, geschäftskundig und unabhängig ist. Allerdings ist dieser Punkt im StaRUG nicht ausdrücklich geregelt. Es liegt jedoch nahe, dass dem so ist, da im StaRUG festgelegt ist, dass ein Sanierungsmoderator später auch als Restrukturierungsbeauftragter bestellt werden kann. Und bei diesem hat der Schuldner ein für das Gericht bindendes Vorschlagsrecht.
Vermittlerrolle übernehmen
Die Unabhängigkeit des Sanierungsmoderators ist aber nicht nur bei der Bestellung von besonderer Bedeutung. Seine zentrale Aufgabe ist es, als neutrale Person eine Vermittlerrolle zwischen den Beteiligten zu übernehmen, die individuellen Interessen aufzunehmen und aufeinander abzustimmen und so eine gemeinsame Lösung zu finden.
Dafür verschafft sich der Sanierungsmoderator zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Schuldnerunternehmens und ermittelt die Interessen der Beteiligten. Wichtig für den Schuldner: Wenn er eine Sanierungsmoderation nutzen will, muss er dazu bereit sein, dem Sanierungsmoderator Einblick in seine Bücher und Geschäftsunterlagen zu gewähren und ihm Auskünfte dazu zu erteilen. Auf dieser Grundlage kann der Sanierungsmoderator zur Förderung einer Restrukturierung getrennte oder gemeinsame, vertrauensvolle Gespräche mit den Beteiligten führen, um einen Vergleich zwischen ihnen zu fördern.
Vertrauensverhältnis maßgeblich
Wie in allen Restrukturierungen und Sanierungen ist das Vertrauen der beteiligten Parteien zueinander ein maßgeblicher Erfolgsfaktor. In der Sanierungsmoderation spielt das Vertrauensverhältnis eine besondere Rolle, da auf dieser Grundlage eine gemeinsame Lösung gefunden werden soll, um die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Schuldnerunternehmens zu beheben – etwa in Form eines Sanierungsvergleichs.
Gelingt das, hat der Sanierungsmoderator zudem die Aufgabe, gegenüber dem Gericht als neutraler Gutachter zu den Voraussetzungen beziehungsweise den Versagungsgründen Stellung zu nehmen. Vor allem muss der Sanierungsmoderator darauf eingehen, ob die vom Schuldnerunternehmen dargelegte Krisenursache aus seiner Sicht mit den im Sanierungsvergleich beschriebenen Maßnahmen nachhaltig beseitigt werden kann. Auf Basis der Ausführungen des Sanierungsmoderators entscheidet das Gericht dann, ob es den Sanierungsvergleich anerkennt.
Damit das Gericht nicht erst am Ende einer Sanierungsmoderation von einer möglichen Lösung erfährt und einen Einblick in den Verlauf des Verfahrens erhält, muss der Sanierungsmoderator ihm einmal im Monat schriftlich Bericht zu erstatten. Der monatliche Bericht muss folgende (Mindest-)Angaben enthalten und ist auch den beteiligten Gläubigern auf Wunsch zur Verfügung zu stellen:
- Art und Ursache der wirtschaftlichen oder finanziellen Schwierigkeiten des Schuldnerunternehmens
- Kreis der Gläubiger oder sonstigen Beteiligten, die in die Verhandlungen einbezogen sind
- Gegenstand sowie das Ziel der Verhandlungen
- Voraussichtlicher Fortgang der Verhandlungen.
Darüber hinaus ist ein Sanierungsmoderator dazu verpflichtet, das Gericht zu informieren, wenn ihm die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Schuldnerunternehmens bekannt wird und diese offenkundig ist.
Zahlreiche Aufgaben und Rollen
Es zeigt sich, dass ein Sanierungsmoderator zahlreiche Aufgaben zu erledigen und Rollen zu übernehmen hat. Daher eigenen sich gerade erfahrene Insolvenzverwalter und/oder Sachwalter dafür, als Sanierungsmoderator die Interessen der beteiligten Parteien miteinander in Einklang zu bringen. Sie sind es gewohnt, in einer mitunter komplexen Gemengelage der unterschiedlichen Interessen den Überblick und gleichzeitig die Ziele der Sanierung im Blick behalten.
Holger Blümle
ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Dipl.-Betriebswirt (BA) und Wirtschaftsmediator (IHK) bei Schultze & Braun. Er wird im Raum Karlsruhe, Mannheim, Heilbronn und Stuttgart an verschiedenen Gerichten bestellt und hat bereits zahlreiche Unternehmen in ihren Insolvenz-, Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren begleitet – als Insolvenzverwalter, Sachwalter und als CRO.
Dr. Jürgen Erbe, MBA
ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht bei Schultze & Braun. Er wird im Raum Mannheim und Frankfurt an verschiedenen Gerichten bestellt und hat bereits zahlreiche Unternehmen in ihren Insolvenz-, Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren begleitet – als Insolvenzverwalter, Sachwalter und als CRO.