Vergleichsrechnung: Gehen oder bleiben?
Sanierung oder Abwicklung? Gerade für die Gläubiger ist diese Frage nicht immer leicht zu beantworten. Sie wollen verständlicherweise wissen, was sie mit einem Insolvenzplan im Vergleich zu anderen Optionen erhalten. Bei der Entscheidungsfindung spielt die Vergleichsrechnung eine maßgebliche Rolle.
Ist ein Unternehmen in finanzieller Schieflage, gibt es viele offene Fragen. Und bei der Frage nach der richtigen Antwort herrscht oft Uneinigkeit – gerade, wenn es um essentielle Punkte wie etwa „Wie geht es weiter? Insolvenzplan, Regelabwicklung oder übertragenge Sanierung – was ist für alle die beste Lösung?“ geht. Ein zentrales Instrument bei der Beantwortung und der Entscheidungsfindung ist die Vergleichsrechnung. In ihr wird die bei der Umsetzung des Insolvenzplans zu erwartende Gläubigerbefriedung mit derjenigen im Fall einer Regelabwicklung oder gegebenenfalls einer alternativen übertragenden Sanierung verglichen. Es ist also eine Art Quotenvergleich, bei dem auch Art, Umfang und Zeitrahmen der Gläubigerbefriedung miteinander verglichen werden müssen.
Hohe Anforderungen und immer einzelfallabhängig
Die Anforderungen an die Vergleichsrechnung sind hoch, schließlich dient sie nicht nur als wesentliche Grundlage für die Entscheidung der Gläubiger über den Insolvenzplan, sondern auch für Entscheidungen des Gerichts sowie des Schuldners. Eine Vergleichsrechnung ist immer einzelfallabhängig: Viele Einzelfragen, die auf den fiktiven Ablauf einer alternativen Handlungsalternative im Insolvenzverfahrens abzielen, müssen beantwortet werden. Nicht zuletzt mit den Zahlen, die in der betriebswirtschaftlichen Auswertung erhoben werden, kann eine qualifizierte Vergleichsrechnung abgebildet werden.
Die Herausforderung besteht darin, sich ein realistisches Szenario zu überlegen, mit dem das Ergebnis des Insolvenzplans verglichen werden kann. Laut Insolvenzordnung muss das die nächstbeste Variante sein. Die zentrale Frage lautet hier: Was ist die nächstbeste Variante? Oft reden wir dann von einer übertragenden Sanierung – also dem Einzelverkauf von Assets und der Übertragung der „gesunden“ Unternehmensteile auf eine neue Gesellschaft.
Bei der Vergleichsrechnung hilft die langjährige Erfahrung aus einer Vielzahl an Insolvenzverfahren – beispielsweise bei der Schätzung der Verfahrenskosten oder der Indikation insolvenzspezifischer Verbindlichkeiten wie Sozialplan und Insolvenzgeld.
Planrechnung so früh wie möglich erstellen
Aus der Praxis heraus ist zu empfehlen, eine Vergleichsrechnung so früh wie möglich erstellen zu lassen, damit für Unternehmen und Gläubiger möglichst frühzeitig Klarheit über die Handlungsalternativen im Insolvenzverfahren besteht.
Guido Koch
ist Dipl.-Kaufmann, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Schultze & Braun. Zu seinen Spezialgebieten gehören neben den unterschiedlichen Themenaspekten aus der betriebswirtschaftlichen Restrukturierung und der Wirtschaftsprüfung auch die Beratung in Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren.