Vertragsrecht
Diesen Satz hat sicher jeder schon einmal gehört: Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten. Denn Verträge bestimmen die Spielregeln. Sie definieren Freiräume ebenso wie Pflichten. Und sie zeigen Grenzen auf. Kurz: Verträge organisieren das Leben und den Umgang miteinander – nicht nur, aber eben gerade auch zwischen Unternehmen. Damit sind Verträge zugleich ein Faktor für den Unternehmenserfolg.
Von anderer Seite hört man gerne auch: „Vertrag“ kommt von „vertragen“: Man schließt den Vertrag, weil man sich einig ist. Aber unklar ist, ob man sich auch einig bleibt.
Gerade Unternehmen müssen darauf vertrauen, dass Verträge nicht nur eingehalten werden, sondern auch so formuliert sind, dass alle denkbaren Situationen mit ihnen abgedeckt werden. Dem Vertragsrecht kommt damit eine zentrale Bedeutung zu, und es stellen sich den Vertragsparteien viele Fragen: Was darf und was muss ich regeln? Welche Vertragsarten gibt es und welche Art von Vertrag benötige ich für mein Rechtsgeschäft? Wie kann ich meine Ansprüche aus einem Vertrag im Bedarfsfall durchsetzen? Und wie kann ich mich aus einem Vertrag wieder lösen? Was passiert bei Vertragsbeendigung?
Verträge sind – allgemein formuliert – Rechtsgeschäfte zwischen zwei oder mehr Seiten. Dabei kann es um Lieferung von Waren, Erbringung von Dienstleistungen, Bereitstellung digitaler Inhalte oder Lizenzrechte, oder auch um Sachgesamtheiten, etwa beim Kauf eines Unternehmens gehen. Komplexe und langfristige Verträge mit verschiedenen Leistungen finden sich in Kooperations- und Rahmenverträgen. Die Rechtspartner geben übereinstimmende Willenserklärungen ab, um ein bestimmtes Rechtsgeschäft zu erreichen. Dafür bedürfen sie zumeist nicht zwingend der Schriftform, auch (fern-)mündlichen Verträgen kann Rechtskraft zukommen.
Was nicht ausdrücklich im Vertragstext geregelt ist, ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, etwa des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des Handelsgesetzbuchs und weiteren Gesetzen.
Im internationalen Kontext, also bei Verträgen mit Vertragspartnern im europäischen oder außereuropäischen Ausland, muss auch das Recht im jeweils betroffenen Ausland berücksichtigt werden. Internationale Abkommen regeln Fragen zur Anwendbarkeit des jeweiligen nationalen Rechts auf grenzüberschreitende Verträge. Ein einheitliches internationales oder europäisches Vertragsrecht existiert nicht. Auch gelten im Ausland andere Regelungen für die Vereinbarung von Sicherungsrechten, etwa für Eigentumsvorbehalte und Forderungsabtretungen.
Ist der Vertrag erst einmal abgeschlossen, müssen sich die Vertragspartner an ihn halten. Doch hier fängt oftmals die wirkliche Arbeit „am Vertrag“ an: Was darf und was muss jede Partei tun, wie verhalte ich mich bei Fehlern, was passiert, wenn höhere Gewalt die Vertragserfüllung blockiert? Die Rede hier ist von einem professionellen Vertragsmanagementsystem – es gewährleistet die Sicherung der eigenen Rechte und dient der effizienten Vertragsdurchsetzung. Häufig wird unterschätzt, wie wichtig die Überwachung der Vertragsausführung ist.
Unternehmer sind daher gut beraten, sich an einen Experten zu wenden, der sie bei der Vertragserstellung, -umsetzung, -durchsetzung und -auflösung wie auch bei der Installation eines effizienten Vertragsmanagementsystems unterstützt.