Im Bereich des individuellen Arbeitsrechts, also der arbeitsrechtlichen Beziehung zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, fängt die Verantwortung des Arbeitgebers bereits an, bevor der Arbeitnehmer zum Beschäftigten wird: während des Bewerbungsprozesses. Dieser sollte fehlerfrei gestaltet sein, um den passenden Bewerber herauszufiltern und gleichzeitig alle anderen Bewerber nicht zu benachteiligen. Haben Sie Ihren Favoriten gefunden und sich geeinigt, muss der individuelle Arbeitsvertrag rechtssicher ausgestaltet sein und über die Zeit hinweg an neue Rahmenbedingungen angepasst werden. Mit einer ausführlichen arbeitsrechtlichen Begleitung durch erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht können Sie bereits in dieser Phase Fehler vermeiden, die später zu kosten- und zeitintensiven Auseinandersetzungen führen können.
Im weiteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses können sich weitere Fragen oder Bedarfe an zusätzlichen Regelungen ergeben. Beispiele dafür sind Sonderrechte wie Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehinderung oder Arbeitsunfähigkeit, aber auch disziplinarische Maßnahmen und eine sachgerechte Kündigung sowie der Umgang mit Kündigungsschutzklagen beim Arbeitsgericht sind manchmal nicht zu vermeiden. Ein fairer Umgang mit Ihren Mitarbeitenden – und das auch im Fall einer streitigen Auseinandersetzung – ist dabei für Ihre Arbeitgebermarke und Ihre Reputation als guter Arbeitgeber unerlässlich.