Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Als Unternehmer tragen Sie Verantwortung. Nicht nur für das Unternehmen und dessen geschäftlichen Erfolg, sondern natürlich auch für Ihre Mitarbeitenden. Dabei ist es unerheblich, wie viele Beschäftigte Ihr Unternehmen hat, ob es um ein Start-up, ein kleines oder mittelständisches Unternehmen oder einen Konzern handelt. Arbeitsrechtliche Fragen stellen sich allen Arbeitgebern. Dann ist es gut, wenn man Berater an seiner Seite hat, die das Arbeitsrecht für Arbeitgeber erklären und anwenden können, seien es Fragen des kollektiven oder des individuellen Arbeitsrechts.


Individuell und kollektiv

Individuelles Arbeitsrecht für Arbeitgeber: Von der Bewerbung bis zur Kündigungsschutzklage

Im Bereich des individuellen Arbeitsrechts, also der arbeitsrechtlichen Beziehung zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, fängt die Verantwortung des Arbeitgebers bereits an, bevor der Arbeitnehmer zum Beschäftigten wird: während des Bewerbungsprozesses. Dieser sollte fehlerfrei gestaltet sein, um den passenden Bewerber herauszufiltern und gleichzeitig alle anderen Bewerber nicht zu benachteiligen. Haben Sie Ihren Favoriten gefunden und sich geeinigt, muss der individuelle Arbeitsvertrag rechtssicher ausgestaltet sein und über die Zeit hinweg an neue Rahmenbedingungen angepasst werden. Mit einer ausführlichen arbeitsrechtlichen Begleitung durch erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht können Sie bereits in dieser Phase Fehler vermeiden, die später zu kosten- und zeitintensiven Auseinandersetzungen führen können.

Im weiteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses können sich weitere Fragen oder Bedarfe an zusätzlichen Regelungen ergeben. Beispiele dafür sind Sonderrechte wie Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehinderung oder Arbeitsunfähigkeit, aber auch disziplinarische Maßnahmen und eine sachgerechte Kündigung sowie der Umgang mit Kündigungsschutzklagen beim Arbeitsgericht sind manchmal nicht zu vermeiden. Ein fairer Umgang mit Ihren Mitarbeitenden – und das auch im Fall einer streitigen Auseinandersetzung – ist dabei für Ihre Arbeitgebermarke und Ihre Reputation als guter Arbeitgeber unerlässlich.

Kollektives Arbeitsrecht für Arbeitgeber: Von der Betriebsvereinbarung bis zur Entsendung ins Ausland

Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechtes, also der Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und der Gesamtheit der Beschäftigten, entstehen ebenfalls schnell Fragen zu Rechten und Pflichten beider Seiten. Diese ergeben sich meist aus dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen. Auch hier sollten Sie auf fundierte Unterstützung durch erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht setzen. Diese helfen Ihnen als Arbeitgeber im Umgang und in Verhandlungen mit Ihrem Betriebsrat und vermeiden Auseinandersetzungen mit der Arbeitnehmervertretung. Sie schaffen eine Vertrauensgrundlage für die Gespräche, auf deren Basis selbst schwierige Situationen gemeinsam gemeistert werden können. Auf diese Weise vermeiden Sie kostenintensive Einigungsstellen. Und wenn es doch einmal zum Streit kommen sollte, vertreten erfahrene Anwälte Sie vor dem Arbeitsgericht. Ihre Berater sind zudem wichtige Ansprechpartner in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen von der Betriebsratswahl bis zur Aufstellung von Verteilungsgrundsätzen, helfen in tarifvertragsrechtlicher Hinsicht, insbesondere bei der Ausarbeitung von passgenauen Firmen-Tarifverträgen, und können bei Due Diligence und Vertragsgestaltung wichtige Unterstützung leisten. Und wenn Sie international arbeiten, ist eine arbeitsrechtliche Beratung vor der Entsendung von Arbeitnehmenden ins Ausland ebenfalls unerlässlich.

Expertise

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht mit Schultze & Braun

Wir von Schultze & Braun vertreten Sie als Arbeitgeber in allen Bereichen des individuellen Arbeitsrechts, darunter bei der Begründung und vertraglichen Gestaltung bis hin zur Beendigung von Ausbildungs-, Arbeits- und Dienstverhältnissen jeglicher Art. Wir begleiten Sie von A wie Abmahnung bis Z wie Zielvereinbarung, beraten Sie als Arbeitgeber bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sowohl im Vorfeld geplanter Personalabbaumaßnahmen als auch bei etwaigen nachfolgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zuge von Kündigungsschutzverfahren und klären für Sie alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung. Auch beim kollektiven Arbeitsrecht stehen wir fest an Ihrer Seite, um Betriebsvereinbarungen oder Firmen-Tarifverträge zu entwickeln oder Einigungen bei Verhandlungen mit Ihrem Betriebsrat zu erzielen. Natürlich vertreten unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht Sie in streitigen Auseinandersetzungen jederzeit auch vor dem Arbeitsgericht. Zusätzlich unterziehen wir Zielunternehmen von M-&-A-Transaktionen in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts einer umfassenden Prüfung. Dabei beleuchten wir alle Aspekte des Personalwesens mit Blick auf die individuellen und kollektiven Arbeitsbedingungen. Besonderes Augenmerk legen wir in diesem Zusammenhang auf etwaige „Altlasten“ im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Praxisorientierung und gezielte Fokussierung haben für uns an dieser Stelle oberste Priorität. Bei allem, was wir Ihnen anbieten, haben wir dabei die aktuellste Gesetzgebung und Rechtsprechung im Blick.

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Perspektiven einordnen

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie bei allen Fragen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts. Wir übernehmen für Sie die Vertretung vor Gericht und entwickeln und verhandeln Betriebsvereinbarungen und Firmen-Tarifverträge. Dabei ist es unerheblich, wie viele Beschäftigte Ihr Unternehmen hat.  

Joachim Zobel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

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