Insolvenznahe Beratung: Die richtigen Restrukturierungsmaßnahmen zur richtigen Zeit

Eine Unternehmenskrise muss nicht immer gleich in die Insolvenz führen. Um einer Krise mit präventiven Restrukturierungsmaßnahmen möglichst vorausschauend zu begegnen, kommt es vor allem darauf an, Krisenanzeichen und Risiken möglichst frühzeitig zu erkennen. Werden die Anzeichen richtig gedeutet und die Risiken durch konsequentes Gegensteuern ausgeschlossen, lässt sich eine existentielle Unternehmenskrise oftmals vermeiden und die Krisen-Resilienz des Unternehmens wird deutlich gestärkt.

Eine Umstrukturierung kann in einem Unternehmen durch externe Einflüsse notwendig werden. Mitunter liegen die Gründe für eine mangelnde Zukunftsfähigkeit aber auch im eigenen operativen Geschäft, im Geschäftsmodell oder im direkten Umfeld des Unternehmens. Unabhängig davon, wo die Probleme liegen: Hat man die Herausforderungen identifiziert, kann man ihnen wirksam begegnen, noch bevor eine existenzbedrohende Unternehmenskrise eintritt.

Mit unserer insolvenznahen Beratung helfen wir Ihnen dabei, interne und externe Krisenursachen frühzeitig zu identifizieren und wirksame Restrukturierungsmaßnahmen zu entwickeln und zu ergreifen. Dafür stehen verschiedene Hebel zur Verfügung, die wir zusammen mit Ihnen je nach Herausforderung nutzen.

Wir sind überzeugt: Jede Krise ist die Chance für eine echte Neuausrichtung.


Restrukturierungsmaßnahmen

Mit außergerichtlichen Restrukturierungsmaßnahmen das Unternehmen sichern

Zu empfehlen ist zunächst immer der Versuch einer außergerichtlichen Sanierung. Basis einer solchen Sanierung ist ein nachvollziehbarer und belastbarer Restrukturierungsplan. Denn die Beteiligten, insbesondere die Gläubiger, stimmen Restrukturierungsmaßnahmen leichter zu, wenn sie nachvollziehbar begründet sind und ihre Wirksamkeit hinreichend wahrscheinlich ist. Dabei versuchen wir von Schultze & Braun in der insolvenznahen Beratung im ersten Schritt stets, eine außergerichtliche Einigung mit allen Stakeholdern zu erreichen – ob als klassische außergerichtliche Sanierung oder mit den Mitteln des StaRUG. Dazu beraten wir Geschäftsleiter, Gesellschafter und andere Stakeholder, gestalten die außergerichtlichen Restrukturierungsmaßnahmen rechtssicher und steuern bei Bedarf einen Distressed-M&A-Prozess.

Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass Sie als Geschäftsleiter oder als Berater Haftungsrisiken vermeiden. Dazu zeigen unsere Expertinnen und Experten Ihnen vorbeugend Ihre Möglichkeiten zur Absicherung und Haftungsvermeidung auf. Im Fall der Fälle vertreten wir die Durchsetzung oder die Abwehr von insolvenzspezifischen Ansprüchen auch vor Gericht.

Das Gesellschaftsrecht für Restrukturierungsmaßnahmen nutzen

In vielen Fällen kann die Anpassung der Unternehmensstruktur zur erfolgreichen Sanierung beitragen. Das Gesellschaftsrecht bietet vielfältige Möglichkeiten für effiziente Restrukturierungsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen. So lassen sich Unternehmensteile ausgliedern und verkaufen, die sich nicht mehr rentabel betreiben lassen, können Gesellschaften im Ausland neu gegründet, umgewandelt oder liquidiert werden. Selbst Gesellschafterstreitigkeiten können mit Hilfe des Gesellschaftsrechts gelöst werden. Wie bei allen komplexen Eingriffen in die bestehende Unternehmensstruktur sind eine gute Planung bedarfsgerechter Zielstrukturen sowie eine professionelle Umsetzung der dafür notwendigen Vertragsänderungen maßgebliche Erfolgsfaktoren. Wir von Schultze & Braun haben dafür das nötige Know-how.

Außergerichtliche Sanierung: Liquidität sichern, Krisenursachen beseitigen

Neben den gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten haben wir bei Schultze & Braun in der Sanierungsberatung auch alle anderen Stellschrauben im Blick. Insbesondere kümmern wir uns um die Sicherung der Liquidität sowie eine nachhaltige Finanzierung Ihres Unternehmens. Wir sind aber auch Ihr starker Partner für eine zielgerichtete finanzielle Restrukturierung. Um das Eigenkapital Ihres Unternehmens zu stärken, entwickeln und gestalten wir alle dazu notwendigen Finanzierungsinstrumente. So verbessern wir Ihre Kapitalstruktur und optimieren Ihre Sicherheiten, sorgen für liquiditätswirksame Restrukturierungsmaßnahmen auf der Aktiv- wie auf der Passivseite der Bilanz und kümmern uns bei Bedarf um die Zufuhr von frischem Kapital. So vermeiden wir eine Insolvenz und schaffen die Basis für Ihre Neuausrichtung.

Mit effizientem Forderungsmanagement setzen wir zudem Ihre finanziellen Ansprüche gegenüber anderen durch oder wehren unberechtigte Ansprüche von außen ab. Darüber hinaus können wir Ihre Verträge in Einkauf, Vertrieb und im Projektgeschäft optimieren. Falls erforderlich unterstützen wir Sie aber auch bei Änderungen der Personalstruktur sowie im operativen Management.

Als Mitglied der Loan Market Association unterstützen wir außerdem Kreditinstitute, Bankkonsortien sowie Finanz- und strategische Investoren bei der Kreditvergabe, der Besicherung und dem Kauf oder Verkauf von Kreditforderungen.

Die Krise als Chance

Die Krise der anderen als Chance für das eigene Unternehmen nutzen

Wir von Schultze & Braun wissen aus unserer insolvenznahen Beratung: In jeder Krise liegt eine Chance für Unternehmen, Gesellschafter und Investoren. Etwa durch die Möglichkeit, ein Unternehmen günstig erwerben oder sich von unrentabel gewordenen Unternehmensbereichen trennen zu können. Allerdings greifen in einer Krisensituation insolvenzrechtliche Sonderregelungen, die sich auf die Transaktion auswirken. Schultze & Braun kennt diese Besonderheiten aus einer Vielzahl von Distressed M&A-Transaktionen auf Verkäufer- und Käuferseite. Unsere Mandanten profitieren von dieser langjährigen Erfahrung aus Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern, Banken, Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden und Gläubigern.

Gleichzeitig schützen wir Sie als Gläubiger bei einer drohenden oder tatsächlichen Insolvenz Ihres Geschäftspartners vor Vermögensschäden. Wir wissen: Vorsorge ist dabei das A und O. Für und von Schultze & Braun beginnt die Beratung von Gläubigern daher nicht erst mit der Insolvenz des Vertragspartners, sondern startet bereits bei einem vorausschauenden Forderungs- und Sicherheitenmanagement.

Im Fall einer Insolvenz Ihres Geschäftspartners geht unsere Begleitung weit über die reine Forderungsanmeldung hinaus. Wir vertreten Ihre Interessen in Gläubigerausschüssen und Gläubigerversammlungen, und wir kümmern uns um die Gewährung und Besicherung von Massekrediten. Bei Bedarf sorgen wir aber auch dafür, dass Sie mit einem Debt-Equity-Swap offene Forderungen in Gesellschaftsanteile umwandeln können.

Jahrzehntelage Erfahrung in der Unternehmenssanierung

Auf Basis jahrzehntelanger Erfahrung entstehen mit uns nachhaltige Lösungen. Individuell auf die Bedürfnisse und Situation des Mandanten zugeschnitten und in einer partnerschaftlich ausgerichteten Zusammenarbeit gemeinsam entwickelt. Viele Unternehmer nutzen bereits die Chance, mit uns erfolgreich durchzustarten.

Und Sie?

Kontakt

Perspektiven neu ausrichten

Wir helfen Ihnen, Krisenursachen frühzeitig zu identifizieren und rechtzeitig mit den geeigneten Maßnahmen und nachhaltigen Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, gegenzusteuern. Nutzen auch Sie die Chance, mit uns erfolgreich durchzustarten.

Dr. Ludwig J. Weber, LL.M.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

weitere Ansprechpersonen finden

Newsroom

Zum Newsletter anmelden

Sie möchten regelmäßig Informationen über interessante rechtliche und steuerliche Entwicklungen erhalten?

Zur Newsletter Anmeldung

Die aktuellen Artikel

Verfassungswidrigkeit von Aussetzungszinsen

20. November 2024

Blog, Steuerberatung

Im steuerrechtlichen Rechtsbehelfsverfahren muss trotz eines Einspruchs oder einer Klage gegen einen Steuerbescheid die festgesetzte Steuer zunächst [...]

Worauf Arbeitgeber bei Kündigungen achten müssen

13. November 2024

Blog, Insolvenzrecht, Restrukturierung und Sanierung, Wirtschaftsrecht

Die zahlreichen wirtschaftlichen Herausforderungen sorgen dafür, dass für Unternehmen mitunter kein Weg an der Kündigung von Mitarbeitenden [...]

Alle Beiträge