Krise des Geschäftspartners

Geraten Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage, hat das direkte Auswirkungen auf sämtliche Geschäftspartner: Für sie ergeben sich aus der Krise des Geschäftspartners eigene finanzielle Risiken, zum Beispiel sind oft offene Forderungen im Insolvenzverfahren nicht in voller Höhe durchsetzbar. Was also tun, wenn beispielsweise Ihr Kunde, Dienstleister oder Lieferant, Mieter oder Vermieter insolvent oder in einer vergleichbaren Unternehmenskrise ist?

Je nachdem, um welchen Geschäftspartner es sich dabei handelt, hat die Krise unterschiedliche Auswirkungen auf Ihr eigenes Geschäft und erfordert andere Maßnahmen. Die Frage der Auswirkungen lässt sich daher nicht pauschal beantworten, da diese oft vielschichtig und eng verbunden mit Ihrer eigenen strategischen Positionierung und Prioritätensetzung sind. Bei der Beantwortung helfen folgende Angänge: Wie wichtig ist der Lieferant für Ihr eigenes Geschäftsmodell? Können Sie eine Unterbrechung Ihrer Produktion verhindern? Können Sie Ihren Dienstleister kurzfristig durch einen anderen ersetzen, wenn er seine Leistungen nicht mehr erbringen kann? Ist der Kunde ein wichtiger Umsatzfaktor für Ihr Unternehmen und können Sie potenzielle Umsatzverluste an anderer Stelle ausgleichen? Daraus ergeben sich die Antworten auf die Frage der Auswirkungen und Anhaltspunkte für Maßnahmen, mit denen Sie konkret auf die Krise des Geschäftspartners reagieren können.


Prävention

Vorsorge treffen: Ihr Unternehmen bestmöglich absichern

Essenziell ist die möglichst frühzeitige Absicherung des eigenen Unternehmens gegen negative Rückwirkungen einer Krise Ihres Geschäftspartners. Dafür stehen verschiedene Mittel zur Verfügung, die Sie nach Möglichkeit schon vor den ersten Krisenanzeichen bei Ihrem Geschäftspartner implementiert haben sollten.

Durch Sicherungsrechte – etwa, wenn Sie als Lieferant tätig sind, durch einen (verlängerten) Eigentumsvorbehalt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – können Sie verhindern, dass Ihre (Vor-)Produkte oder Werkzeuge im Fall einer Insolvenz Ihres Geschäftspartners Teil der Insolvenzmasse werden und vom Insolvenzverwalter des Geschäftspartners nur mit der Insolvenzquote abgegolten werden. Derartige Sicherungsrechte sollten Sie sich bereits frühzeitig von Ihren Geschäftspartnern einräumen lassen und vertraglich verankern. Wichtig ist jedoch, dass Sie dabei im Blick haben, dass in Deutschland beliebte Sicherheiten (z.B. der Eigentumsvorbehalt) in anderen Ländern nicht automatisch ebenfalls so wirksam sind wie hierzulande. Sollten Sie daher mit Partnern im Ausland zu tun haben, ist es ratsam sich dazu weitergehenden rechtlichen Rat einzuholen, um auch dort im Fall der Krise Ihres Geschäftspartners gut abgesichert zu sein.

Ein weiterer Weg, sich möglichst vorbeugend gegen die Rückwirkungen einer Krise des Geschäftspartners abzusichern, ist ein aktives Forderungsmanagement. Stellen Sie dabei fest, dass Ihr Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr adäquat nachkommt, sollten Sie aktiv werden und Ihre offenen Forderungen gegenüber dem Geschäftspartner geltend machen, bis hin zur Zwangsvollstreckung.

Warnsignale für die Krise des Geschäftspartners richtig deuten

Oft lässt sich eine Krise des Geschäftspartners anhand von Warnsignalen rechtzeitig erkennen und das lässt Ihnen Zeit, sich darauf vorzubereiten. Dafür ist entscheidend, dass Sie Ihre Geschäftspartner regelmäßig auf deren Krisenfestigkeit überprüfen. So können Sie mögliche Risiken für Ihre eigenen Geschäfte steuern und vermeiden finanzielle Nachteile.

Ein wesentliches Krisenzeichen sind Änderungen im Zahlungsverhalten Ihres Geschäftspartners. Bittet ein Kunde Sie um Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung oder drängt ein Dienstleister oder Lieferant auf verkürzte Zahlungsziele, kann das ein Hinweis auf finanzielle Schwierigkeiten oder eine drohende Insolvenz sein. Gleichermaßen sind größere Veränderungen beim Personal oder Abstriche bei Qualität und Umfang der Produktpalette oder der angebotenen Dienstleistungen Alarmsignale, die Sie unbedingt beachten sollten.

Verhalten im Krisenfall

In der Krise agieren: Eigene Ansprüche durchsetzen, Ansprüche der Gegenseite abwehren

Ist die Krise beim Geschäftspartner bereits eingetreten, gibt es viele Möglichkeiten und Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen so weit wie möglich vor den Auswirkungen schützen können. Befindet sich der Geschäftspartner in einem Insolvenzverfahren, haben Sie die Möglichkeit, Ihre offenen Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Sie sollten aber zusätzlich versuchen, als Gläubiger aktiv am Insolvenzverfahren teilzunehmen, zum Beispiel in einem Gläubigerausschuss oder bei der Gläubigerversammlung. Sie können außerdem Haftungsansprüche gegenüber Geschäftsführern, Gesellschaftern oder Aufsichtsräten geltend machen oder an einem Distressed-M&A-Prozess teilnehmen, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, den insolventen Geschäftspartner in das eigene Unternehmen zu integrieren, zum Beispiel wenn es sich um einen wichtigen Zulieferer handelt, mit dessen Produkten Sie Ihre eigene Wertschöpfungskette sinnvoll verlängern können.

Mitunter kann es im Insolvenzverfahren des Geschäftspartners passieren, dass der Insolvenzverwalter Ansprüche gegen Ihr Unternehmen geltend macht. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es Zahlungen des später insolventen Unternehmens gegeben hat, die nach Ansicht des Insolvenzverwalters zu diesem Zeitpunkt nicht mehr hätten ausgelöst werden dürfen. Dabei handelt es sich um die sogenannte Insolvenzanfechtung. Mit der Insolvenzanfechtung fordert der Insolvenzverwalter solche Zahlungen unter Umständen zurück. Solche Anfechtungsschreiben sollten Sie nicht unbesehen akzeptieren. Lassen Sie einen insolvenzerfahrenen Anwalt einen Blick darauf werfen und sich beraten, wie Sie sich im konkreten Einzelfall verhalten sollen. Womöglich ist der Anspruch des Insolvenzverwalters unberechtigt und kann abgewehrt werden.

Kontakt

Perspektiven schützen

Gerät Ihr Geschäftspartner in eine Krise, kann dies unterschiedliche Auswirkungen auf Ihr eigenes Geschäft haben und erfordert entsprechende Maßnahmen. Wenn sich für Sie finanzielle Risiken ergeben, ist es umso wichtiger, sich frühzeitig abzusichern. Wir unterstützen Sie dabei.

 

Karsten Kiesel
Rechtsanwalt

 

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