Unternehmen, die im Ausland tätig sind oder es noch werden möchten, sehen sich schnell mit vielfältigen steuerrechtlichen Fragestellungen konfrontiert, z.B. in welchem Land eigentlich die Einkünfte versteuert werden müssen. Das Problem: Die Steuersysteme sehen in der Regel sowohl das Welteinkommensprinzip als auch das Quellenstaatsprinzip vor. Damit sind international tätige Unternehmen mit ihren weltweiten Einkünften in ihrem Heimatland insgesamt, und gleichzeitig mit den im Ausland erzielten Einkünften in diesem jeweiligen Land beschränkt steuerpflichtig. Kurzum: Sie müssen dieselben Einkünfte mitunter in mehreren Staaten versteuern.
Um eine solche mehrfache Besteuerung der Einkünfte zu verhindern, hat Deutschland mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die den Rang eines völkerrechtlichen Vertrags haben. Darin wird geregelt, welcher Staat bei welcher unternehmerischen Tätigkeit die Einkünfte des Unternehmens besteuert und wie eine Doppelbesteuerung unterbunden wird. Um unerwünschte und unerwartete Steuerfolgen zu vermeiden, sollten Sie diese Regeln unbedingt kennen.