Erbrecht und Testament
Wohl bei kaum einem anderen Thema liegen Finanzielles und Gefühle so eng beieinander wie beim Erbrecht und der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags. Denn gerade im Zusammenhang mit einem Erbfall gibt es eine Vielzahl von Themen, die dazu führen können, dass es unter Familienangehörigen oder innerhalb einer Erbengemeinschaft zu Streitigkeiten kommt. Für Erblasser ist es daher sinnvoll, bereits zu Lebzeiten eine eindeutige Nachlassplanung zu erstellen und eine entsprechende letztwillige Verfügung zu verfassen, mit der er seine Erbfolge individuell regelt.
So kann der Erblasser etwa durch Anordnung der Testamentsvollstreckung bestimmen, dass der Testamentsvollstrecker das angeordnete Vermächtnis zu erfüllen hat und den Nachlass im Sinne des Erblassers verwaltet. Er hat dabei gegebenenfalls auch die Pflichtteile für Ehepartner und eventuelle Abkömmlinge auszuzahlen.
Ist der Erbfall eingetreten, so kann es für Erben demgegenüber sinnvoll sein, sich von einem im Erbrecht versierten Experten beraten zu lassen – etwa dann, wenn Unklarheiten bezüglich eines Erbteils, einer Erbberechtigung oder eines Erbscheins bestehen oder wenn das Erbschaftssteuerrecht eine Rolle spielt.