Die Liquidation einer GmbH

Eine Insolvenz kann ein Verfahren zum Marktaustritt eines Unternehmens sein – etwa dann, wenn es für sein Geschäftsmodell keinen Markt mehr gibt. Die Liquidation einer Gesellschaft ist aber auch außerhalb einer Insolvenz möglich. Das kann unterschiedliche Gründe haben:

  • Es kann sich zum Beispiel um ein gezieltes Herunterfahren des Geschäftsbetriebs handeln, etwa weil das Unternehmen sein Geschäftsmodell neu ausrichtet oder neue Geschäftsfelder bedient und die bisherige Gesellschaft dafür nicht mehr benötigt oder weiterführen kann, aber auch um ein Insolvenzverfahren aus Gründen der Reputation oder aufgrund von Anfechtungsrisiken zu vermeiden.
  • Es kann aber auch sein, dass eine Gesellschaft ohnehin nur zeitlich begrenzt tätig sein sollte.
  • Oder der Gesellschafter des Unternehmens entscheidet sich – schweren Herzens – die Gesellschaft abzuwickeln, da er sich zur Ruhe setzen möchte, aber trotz aller Bemühungen keinen Nachfolger finden konnte.

Mögliche Auflösungsgründe können im Gesellschaftsvertrag definiert werden, die Liquidation oder Abwicklung eines Geschäftsbetriebs ist aber auch – je nach Gesellschaftsform – in verschiedenen Gesetzen geregelt, zum Beispiel dem GmbH-Gesetz oder dem Handelsgesetzbuch.


Ablauf

Ablauf einer Liquidation

Für die Liquidation einer GmbH oder einer anderen Gesellschaftsform bedarf es zunächst eines Gesellschafterbeschlusses, der mit einer Drei-Viertel-Mehrheit erfolgen muss. Anschließend muss der Auflösungsbeschluss vom Registergericht in das Handelsregister eingetragen werden, ebenso wie die Liquidatoren, die mit der Abwicklung des Geschäftsbetriebs und der Auflösung der Gesellschaft beauftragt wurden. Am Ende des Liquidationsverfahrens wird die Gesellschaft gelöscht und das vorhandene Restvermögen nach Abzug aller noch offenen Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern an die Gesellschafter ausgeschüttet.

Mit dem Eintrag der Liquidation in das Handelsregister beginnt zudem eine einjährige Phase, in der Vermögensausschüttungen an die Gesellschafter verboten sind, das sogenannte Sperrjahr. Das Sperrjahr soll es allen Gläubigern einer Gesellschaft ermöglichen, noch offene Forderungen gegenüber der Gesellschaft geltend zu machen und dient daher dem Schutz der Gläubiger.

Managed Exit

Managed Exit: Die Liquidation managen

Ganz gleich aus welchem Grund Sie die Entscheidung getroffen haben, eine GmbH, eine KG, eine GmbH & Co. KG oder eine AG liquidieren zu wollen oder zu müssen: Wir helfen Ihnen dabei, die Abwicklung des Geschäftsbetriebs und die Auflösung der Gesellschaft geordnet umzusetzen und eine Vermögenslosigkeit zu vermeiden. Wir nennen das einen Managed Exit, also einen geordneten und organisierten Marktaustritt Ihrer Gesellschaft zum Wohle aller Beteiligten.

Aufgabe der Liquidatoren von Schultze & Braun ist es, zunächst die noch laufenden Geschäfte der Gesellschaft ordentlich zu beenden. Außerdem stellen sie die noch offenen Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern fest und erfüllen diese so weit wie möglich. Parallel dazu ziehen sie alle noch offenen Forderungen der Gesellschaft gegenüber Dritten ein – etwa den Kunden. Dafür vertreten unsere Liquidatoren die Gesellschaft als Zeichnungsberechtigte nach außen und erfüllen alle Anforderungen des Gesetzgebers, beispielsweise durch regelmäßige Berichte zur Lage inklusive der Aufstellung des Jahresabschlusses bis hin zur Schlussbilanz am Ende der Abwicklung und der notwendigen Bekanntmachung im Bundesanzeiger und im Handelsregister.

Schritt für Schritt und unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen werden so die vorhandenen materiellen und immateriellen Vermögenswerte der Gesellschaft in liquide Mittel überführt. Den nach Abzug aller Verbindlichkeiten und Kosten verbleibenden Betrag kehren die Liquidatoren an die Gesellschafter aus.

Solche Abwicklungen führen unsere insolvenzerfahrenen Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater häufig durch. Die Liquidatoren von Schultze & Braun wissen daher genau, was sie tun und wo mögliche Fallstricke bestehen, die bei einem Managed Exit beachtet werden müssen, damit die GmbH, GmbH & Co. KG, KG oder AG nicht noch während des Abwicklungszeitraums in die Vermögenslosigkeit rutscht.

Warten Sie nicht, sondern sorgen Sie mit uns für einen geordneten Marktaustritt.

Kontakt

Perspektiven bestimmen

Die Liquidation einer Gesellschaft erfordert langjährige Expertise und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unsere Liquidatoren sind äußerst erfahren und begleiten Sie während des gesamten Abwicklungsprozesses für einen geordneten Marktaustritt. 

Dr. Jürgen Erbe, MBA
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

 

Weitere Ansprechpersonen finden

Newsroom

Zum Newsletter anmelden

Sie möchten regelmäßig Informationen über interessante rechtliche und steuerliche Entwicklungen erhalten?

Zur Newsletter Anmeldung

Die aktuellen Artikel

Verfassungswidrigkeit von Aussetzungszinsen

20. November 2024

Blog, Steuerberatung

Im steuerrechtlichen Rechtsbehelfsverfahren muss trotz eines Einspruchs oder einer Klage gegen einen Steuerbescheid die festgesetzte Steuer zunächst [...]

Worauf Arbeitgeber bei Kündigungen achten müssen

13. November 2024

Blog, Insolvenzrecht, Restrukturierung und Sanierung, Wirtschaftsrecht

Die zahlreichen wirtschaftlichen Herausforderungen sorgen dafür, dass für Unternehmen mitunter kein Weg an der Kündigung von Mitarbeitenden [...]

Alle Beiträge