Die Liquidation einer GmbH
Eine Insolvenz kann ein Verfahren zum Marktaustritt eines Unternehmens sein – etwa dann, wenn es für sein Geschäftsmodell keinen Markt mehr gibt. Die Liquidation einer Gesellschaft ist aber auch außerhalb einer Insolvenz möglich. Das kann unterschiedliche Gründe haben:
- Es kann sich zum Beispiel um ein gezieltes Herunterfahren des Geschäftsbetriebs handeln, etwa weil das Unternehmen sein Geschäftsmodell neu ausrichtet oder neue Geschäftsfelder bedient und die bisherige Gesellschaft dafür nicht mehr benötigt oder weiterführen kann, aber auch um ein Insolvenzverfahren aus Gründen der Reputation oder aufgrund von Anfechtungsrisiken zu vermeiden.
- Es kann aber auch sein, dass eine Gesellschaft ohnehin nur zeitlich begrenzt tätig sein sollte.
- Oder der Gesellschafter des Unternehmens entscheidet sich – schweren Herzens – die Gesellschaft abzuwickeln, da er sich zur Ruhe setzen möchte, aber trotz aller Bemühungen keinen Nachfolger finden konnte.
Mögliche Auflösungsgründe können im Gesellschaftsvertrag definiert werden, die Liquidation oder Abwicklung eines Geschäftsbetriebs ist aber auch – je nach Gesellschaftsform – in verschiedenen Gesetzen geregelt, zum Beispiel dem GmbH-Gesetz oder dem Handelsgesetzbuch.