Prozessführung – Hilfe, wenn es hart auf hart kommt

Wenn es hart auf hart kommt, ist es gut, einen starken Partner an seiner Seite zu haben. Denn Rechtstreitigkeiten (Litigation) in wirtschaftlichen Belangen sind nicht nur komplex. Oft dauern sie auch längere Zeit an, und sie sind von existenzieller Bedeutung für die Betroffenen, da ihr Ausgang erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen, aber auch auf den Unternehmer selbst haben kann. Anlässe für Streitigkeiten, die am Ende vor Gericht gehen können, gibt es im Wirtschaftsleben viele. Dann ist es wichtig, auf erfahrene Anwälte zu setzen, die möglichst schon durch geschickte Verhandlungen einen Prozess vermeiden, und wenn sich der Prozess doch nicht vermeiden lässt, wissen, wie sich Ihre Ansprüche und Interessen vertreten und durchsetzen lassen.


Überblick

Gesellschafterstreitigkeiten

Unterschiedliche Ansichten über die weitere strategische Entwicklung des Unternehmens oder Differenzen innerhalb der Eigentümerfamilie – zwei Beispiele für die vielen Anlässe, bei denen es in Unternehmen zu Gesellschafterstreitigkeiten kommen kann. Diese Auseinandersetzungen zu lösen, ist oftmals recht komplex – gerade auch, weil negative Auswirkungen auf das Unternehmen immer mit berücksichtigt und vermieden werden müssen. Daher ist bei der Bewältigung von Gesellschafterstreitigkeiten besonderes Fingerspitzengefühl gefragt. Aber das allein reicht nicht aus: Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern bedarf es neben der rechtlichen Beratung auch einer steuerlichen Begleitung. Deshalb ist es ratsam, bei der Begleitung von Gesellschafterstreitigkeiten immer auf interdisziplinäre Teams zu setzen, um alle Folgewirkungen im Blick zu behalten und zu kontrollieren.

Organhaftung

Geschäftsführer, Vorstände oder andere Organe wie Aufsichtsräte haben vielfältige Pflichten und sind diversen Haftungsrisiken ausgesetzt, wenn sie diese verletzen. Das Risiko einer Organhaftung verstärkt sich sogar noch einmal, wenn das Unternehmen in eine Krise gerät. Den Mitgliedern der Organe drohen dann sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen. Um Organhaftung zu vermeiden, sollten sich Geschäftsführer, Vorstände und andere Vertreter von Unternehmensorganen frühzeitig mit möglichen Haftungsrisiken ihrer unternehmerischen Tätigkeit beschäftigen und potenzielle Folgen von Pflichtverletzungen durchspielen. Dann ist es nämlich möglich, Risiken und deren Folgen abzuschätzen und entsprechende Vorsorge zu treffen, damit der Haftungsfall erst gar nicht eintritt. Gleichzeitig kann es für Unternehmen notwendig sein, Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte für Schäden in Haftung zu nehmen, die durch Pflichtverletzungen entstanden sind.

Insolvenzanfechtung

Rechtsstreitigkeiten, die im Zweifel vor Gericht entschieden werden müssen, können auch im Zuge von Insolvenzen auftreten. Ob als Lieferant, Kunde, Vermieter, Gesellschafter oder Kreditgeber eines insolventen Unternehmens: Durch Insolvenzanfechtungen können dem Gläubiger erhebliche finanzielle Nachteile entstehen. Dann ist es wichtig, einen Berater mit insolvenzrechtlicher Expertise an seiner Seite zu haben, der sowohl Unternehmen als auch Unternehmer fundiert beraten und dabei unterstützen kann, Anfechtungsansprüche abzuwehren oder im Rahmen der Vorsorge erst gar nicht entstehen zu lassen.

Zahlungsunfähigkeitsgutachten

Die Zahlungsunfähigkeit ist der wesentliche Insolvenzantragsgrund bei Unternehmensinsolvenzen. Die nachträgliche Bestimmung des Zeitpunkts des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit ist im Insolvenzrecht für die Geltendmachung oder die Abwehr von Ansprüchen eines Insolvenzverwalters hinsichtlich der Geschäftsführerhaftung und der Insolvenzanfechtung entscheidend. Vom Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit hängt beispielsweise ab, ob und in welchem Umfang sich ein Geschäftsführer der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht und ggf. andere Geschäftsführerpflichten verletzt hat bzw. ob eine bereits erfolgte Zahlung an einen Dienstleister oder Lieferanten erfolgreich angefochten und rückgängig gemacht werden kann. Zu welchem Zeitpunkt ein Unternehmen zahlungsunfähig wurde, lässt sich im Nachhinein (ex post) mit einem detaillierten Zahlungsunfähigkeitsgutachten feststellen. Der Gutachter prüft dabei u.a. anhand der monatlichen Summen- und Saldenlisten, der Kontoblätter der Sachkonten und der OP-Listen des insolventen Unternehmens, wann konkret die Insolvenzreife eingetreten ist und ein Insolvenzantrag gestellt werden musste. Oftmals kommt dem Zahlungsunfähigkeitsgutachten daher die zentrale Bedeutung für die erfolgreiche Durchsetzung oder die Abwehr insolvenzspezifischer Ansprüche zu. Es sollte deshalb nur von langjährig erfahrenen Experten für Zahlungsunfähigkeitsgutachten erstellt werden.

Post-Merger-Streitigkeiten

Bei einer Transaktion kann es auch nach Vertragsabschluss zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Denn allein durch Abschluss des Vertrages zum Erwerb oder Verkauf eines Unternehmens ist die Übertragung zumeist noch nicht abgeschlossen. Selbst im Nachgang einer Transaktion kann es daher zu Unstimmigkeiten kommen, die zwischen Käufer und Verkäufer außergerichtlich, vor ordentlichen Gerichten oder vor Schiedsgerichten geklärt werden müssen. Dazu zählen etwa Rechtsstreitigkeiten im Hinblick auf Garantieverletzungen oder einseitige Anpassungen des Kaufpreises.

Prozessführung

Prozessführung mit Schultze & Braun

Wir von Schultze & Braun helfen unseren Mandanten mit unserer langjährigen prozessrechtlichen Erfahrung in allen wirtschaftsrechtlich relevanten Bereichen, um eigene Ansprüche effizient durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche Dritter abzuwehren. Ebenso vertreten wir Unternehmer und Geschäftsleiter bei Gesellschafterstreitigkeiten sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Haftungs- oder Anfechtungsansprüchen und zeigen Ihnen, wie Sie derartige Risiken schon im Vorfeld minimieren können. Wir stehen aber auch außergerichtlich oder vor zivilrechtlichen Schiedsgerichten an Ihrer Seite, genauso wie bei gerichtlichen Verfahren im In- und Ausland. Bei Bedarf greifen wir dabei auf ein weltweites Netzwerk von Partnern mit unterschiedlicher Spezial-Expertise zurück. Und bei der Bereinigung von Post-Merger-Streitigkeiten profitieren Sie sogar von unserer doppelten Kompetenz: von unseren Erfahrungen beim Führen von Rechtsstreitigkeiten als auch von unseren umfassenden Kenntnissen bei der Gestaltung und Beratung im Rahmen von Transaktionen.

Wie können wir Ihnen helfen?

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Perspektiven verteidigen

Es gibt zahlreiche Anlässe für Rechtsstreitigkeiten, die erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen oder den Unternehmer selbst haben können. Wir sind als starker Partner an Ihrer Seite, um einen Prozess zu vermeiden oder Ihre Ansprüche zu vertreten und durchzusetzen.

 

Dr. Pascal Schütze
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

 

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