Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer – Freibeträge richtig nutzen
Es gibt viele Gründe, sich frühzeitig Gedanken über die private Vermögensnachfolge zu machen und diese mittels Schenkung, Testament oder Erbvertrag umzusetzen. Der Wichtigste davon ist in vielen Fällen, das Familienvermögen langfristig zu erhalten und die Hinterbliebenen wirtschaftlich abzusichern. Es kann aber auch um Motive wie das Vermeiden von Streitigkeiten oder die Minderung von Pflichtteilsansprüchen gehen und nicht zuletzt darum, die steuerlichen Belastungen auf den Vermögensübergang in Form von Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer zu reduzieren oder zu vermeiden. Die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer kann bei höheren Vermögen eine erhebliche Belastung darstellen und im Extremfall zu Notverkäufen von Vermögenswerten im Nachlass führen, beispielsweise Immobilien.
In welchem Umfang das Finanzamt bei der Erbschaft oder Schenkung Steuern erhebt, hängt von mehreren Faktoren ab. Neben der Art und dem Wert des übergehenden Vermögens spielt der Verwandtschaftsgrad des Erben bzw. Beschenkten zum Erblasser beziehungsweise Schenker eine maßgebende Rolle. Je nach Verwandtschaftsverhältnis fallen Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer in unterschiedlicher Höhe an, da sowohl unterschiedliche Freibeträge als auch unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung kommen. Die Freibeträge bei Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer vermindern den steuerlichen Wert des Vermögens, das vererbt oder verschenkt wird, und reduzieren so die Steuerlast, die darauf entsteht.
Bei einer Erbschaft kann der Erbe den ihm zustehenden persönlichen Freibetrag nur einmal nutzen, nämlich wenn der Erbfall tatsächlich eingetreten ist. Anders sieht es hingegen bei der Schenkungsteuer aus: Hier können Freibeträge mehrfach genutzt werden, jeweils im Abstand von zehn Jahren. Insbesondere bei hohen Vermögenswerten kann durch die sukzessive Übertragung von Vermögen im Wege der Schenkung durch die mehrfache Nutzung der persönlichen Freibeträge die Steuerlast in beachtlichem Umfang minimiert oder gar insgesamt vermieden werden. Neben den persönlichen Freibeträgen, die sich am Verwandtschaftsgrad orientieren, existieren weitere zusätzliche Steuerbefreiungen, beispielsweise für das selbst genutzte Familienheim oder für übliche Gelegenheitsgeschenke.
Bei der konkreten Gestaltung Ihres Testaments oder Ihrer Schenkung sollten Sie deshalb darauf achten, dass Sie solche Begünstigungen und Freibeträge möglichst optimal ausnutzen, um die Steuerbelastung der Ihnen nachfolgenden Generationen, Ehepartner oder Lebenspartner so weit wie möglich zu reduzieren. Es ist daher ratsam, sich in diesen Belangen qualifizierten Rat von Steuerberatern einzuholen.