Beraterhaftung
Ein Unternehmer weiß: Es gibt Chancen, aber auch Risiken. Berater hingegen partizipieren nicht am Erfolg des Unternehmens, tragen aber das Risiko mit. Vorsicht ist insbesondere dann geboten, wenn das Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise gerät.
Bei der Beraterhaftung muss ein Berater nicht nur für Schäden falscher Beratung innerhalb des konkret erteilten Auftrags aufkommen, er haftet auch aus fehlenden Hinweisen und gelegentlich erteilten und gut gemeinten Ratschlägen – sowohl gegenüber dem Unternehmen als auch gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber dem Insolvenzverwalter. Auch werden bisweilen bereits gezahlte Beratungshonorare vom Insolvenzverwalter zurückgefordert.