Fokus Frankreich
Frankreich und Deutschland sind füreinander wichtige Handelspartner. Das jeweilige Nachbarland ist für viele deutsche, aber auch französische Unternehmen ein, wenn nicht sogar der bedeutende Markt.
Dementsprechend wichtig ist es, zu wissen, was bei grenzüberschreitenden Geschäften in rechtlicher, aber auch in steuerlicher Hinsicht zu beachten ist. Insbesondere, wenn Sie sich als Unternehmen schrittweise dem französischen Markt nähern. Klassischerweise steht am Anfang die Entsendung von Mitarbeitenden – etwa zu einer Dienstreise zu einem französischen Geschäftspartner oder für die zeitweise Tätigkeit in einem Projekt in Frankreich. Häufig folgt dann eine dauerhafte Präsenz in Frankreich, beginnend bei Vertriebsmitarbeitern über Warenlager bis hin zu einer Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft. Die Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Steuererklärungen, die Einrichtung einer Buchhaltung, die Jahresabschlusserstellung in Deutschland und Frankreich sowie die Erstellung von deutschen und französischen Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind dann schnell von großer Bedeutung.
Zahlreiche Punkte beachten müssen aber nicht nur Unternehmen – als Geschäftspartner und Arbeitgeber – sondern auch Arbeitnehmer aus Deutschland oder Frankreich, die für ihren Arbeitsplatz als sogenannte Grenzgänger im wahrsten Sinne des Wortes Grenzen überwinden. Täglich pendeln mehr als 25.000 Arbeitskräfte in beide Richtungen zwischen Frankreich und den benachbarten deutschen Grenzregionen Baden, Südpfalz und Saarland und müssen diese Besonderheit in ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigen.