In der Restrukturierung die Mitarbeiter mitnehmen

Wirtschaft ist Wandel. Anforderungen, Moden und Märkte verändern sich permanent und deshalb müssen sich auch Unternehmen stetig wandeln. Dabei sind die Herausforderungen immens: Die gesamte Wirtschaft, gleich ob Industrie oder Dienstleistungen, unterliegt einer Transformation. Der permanente Anpassungsbedarf sorgt aber auch dafür, dass Restrukturierungen eine Herausforderung sind. Gerade, wenn Mitarbeiter von Transformationsprozessen, auch im Zuge einer Unternehmenskrise, betroffen sind, zum Beispiel in Phasen der Unsicherheit, wie es mit dem Unternehmen weitergeht oder wenn es zu einem Personalabbau kommt, ist ein menschlicher und fairer Umgang mit den Betroffenen besonders wichtig.

Wenn die Unternehmenskrise mit Hilfe eines Insolvenzverfahrens gemeistert werden soll, spielt für die innerbetriebliche Umstrukturierung neben dem Insolvenz- und Sanierungsrecht auch das Arbeits- und Sozialrecht eine wichtige Rolle – und zwar unabhängig davon, ob das Unternehmen eine Regelinsolvenz, ein Eigenverwaltungsverfahren oder ein Schutzschirmverfahren durchläuft.

Aber auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens ist es wichtig, bei der notwendigen Neuausrichtung des Geschäftsmodells die Mitarbeiter mitzunehmen, ihre Ängste und Sorgen ernst zu nehmen und ihnen ihre Fragen zu beantworten. Denn die Restrukturierung ist für die Mitarbeiter existenziell. Sie bestreiten ihren Lebensunterhalt aus ihrem Lohn oder Gehalt. Entsprechend entscheidend ist es für sie, ihren Arbeitsplatz zu behalten und diesen für die Zukunft zu sichern.

Es gilt also, die Transformation aktiv zu gestalten. Die Herausforderung ist, die Mitarbeiter in eine neue (Arbeits-)welt zu führen. Qualifikation ist dabei das A und O. Mit einer gezielten Qualifizierungsplanung und der Unterstützung der Mitarbeiter bei der Neuorientierung am Arbeitsmarkt kann das gelingen. Instrumente dafür gibt es. Sie effektiv zu nutzen ist die Aufgabe.

Krisen haben vielfältige Ursachen. Auch der Arbeits- und Fachkräftemangel stellt die Unternehmen vor neue Herausforderungen. Fehlende personelle Ressourcen führen zum Rückgang der Produktivität. Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage können Unternehmen in die Krise bringen.


Expertise

Die richtigen Berater an der Seite haben

Wir begleiten Transformationsprozesse in Unternehmen seit Jahrzehnten und sind deshalb mit der Gestaltung und Unterstützung solcher Projekte in wechselndem Umfeld vertraut, gleich ob innerhalb oder außerhalb eines Insolvenzverfahrens. War es vor 20 Jahren die Kunst, beschäftigungslose Zeiten zu überbrücken und neue Stellen im ersten Arbeitsmarkt zu finden, ist es heute die Sicherstellung einer Anschlussbeschäftigung und das bestmögliche Ausnutzen der Kündigungsfristen, um den Transfer vertrauensvoll zu gestalten. Restrukturierung und Transformation bedeutet in vielen Fällen auch die Änderung der Qualifikationsstruktur einer Belegschaft, damit am Ende die Mitarbeiter da sind, mit denen die Zukunft des Unternehmens gestaltet werden kann. Arbeits- und Fachkräfte müssen auch zur Verfügung stehen. Also ist auch hier einer unser Aufgaben, Modelle für ein gezieltes Recruiting und Onboarding von Mitarbeitern zu entwickeln und umzusetzen.

In der Restrukturierung und Insolvenz kommt den Führungskräften im Unternehmen, aber auch den Sanierungsberatern und Insolvenzverwaltern eine entscheidende Rolle zu. Sie müssen die Notwendigkeiten für die betriebliche Umstrukturierung einordnen, erläutern und mitunter unbequeme Entscheidungen vorbereiten oder treffen. Für ein Gelingen des Change Management benötigen sie ein Team aus Spezialisten, das die arbeits- und sozialrechtlichen Handlungsspielräume und Möglichkeiten auslotet und geeignete Lösungen erarbeitet und umsetzt. Denn bei einer Restrukturierung oder in Transformationsprozessen müssen viele unterschiedliche Beteiligte einbezogen und vielfältige Themen abgearbeitet werden, um ganz praktische Lösungen umsetzen zu können.

Im Vordergrund steht dabei die Information der Mitarbeiter und der Austausch mit ihnen. Ganz besonders wichtig ist das Halten von Schlüsselmitarbeitern, um die Funktionsfähigkeit des Unternehmens nicht zu gefährden. Mitunter muss mit dem Betriebsrat und/oder der Gewerkschaft gesprochen und verhandelt werden, zum Beispiel über einen Sozialplan. Beim Thema Insolvenzgeld, Insolvenzgeldvorfinanzierung oder Transferkurzarbeitergeld muss die Agentur für Arbeit mit ins Boot geholt werden. Ist eine betriebliche Altersvorsorge vorhanden, muss eine Übereinkunft mit dem Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) erzielt und die Betriebsrentner müssen informiert und begleitet werden. Und schließlich muss im Fall eines Unternehmensverkaufs der Betriebsübergang für die Mitarbeiter organisiert werden.

Kurz gesagt: Bei einer Restrukturierung im Bereich der Mitarbeiter muss mit einer Vielzahl von Themen im Arbeitsrecht zielgerichtet umgegangen werden, damit die erfolgreiche Unternehmenssanierung gelingen kann. Dabei hat jeder Einzelfall seine Besonderheiten, die berücksichtigt werden müssen.

Die arbeitsrechtlichen Herausforderungen meistern mit Schultze & Braun

Schultze & Braun verfügt über ein auf diese Situationen spezialisiertes Team aus Arbeitsrechtlern, Betriebswirten, Personalleitern und Personalsachbearbeitern. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten sind seit Jahrzehnten im Sanierungsarbeitsrecht tätig und helfen Ihnen mit ihrer Expertise und Erfahrung, die Transformation und Restrukturierung unter Beteiligung Ihrer Mitarbeiter zu planen und rechtssicher umzusetzen.

Wir übernehmen für Ihr Unternehmen als Verhandlungspartner für Gewerkschaften und Betriebsräte, Agentur für Arbeit und den PSVaG die Umsetzung und Begleitung geeigneter Lösungen und können mit unseren umfassenden Kenntnissen der insolvenzrechtlichen Besonderheiten den Herausforderungen Ihres Unternehmens wirksam begegnen. Zusätzlich entlasten und unterstützen wir die Geschäftsführung und Personalabteilung Ihres Unternehmens bei allen restrukturierungs- und insolvenzspezifischen Prozessen – beispielsweise bei Forderungsanmeldung oder Insolvenzgeldvorfinanzierung. Im Falle eines Unternehmensverkaufs organisieren wir den Betriebsübergang und gestalten ihn rechtssicher.

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Unser spezialisiertes Arbeitsrechts-Team hilft Ihnen, im Falle von Sanierungs- und Insolvenzszenarien die Transformation und Restrukturierung unter Beteiligung Ihrer Mitarbeiter zu planen und rechtssicher umzusetzen. Wir treten für Sie als Verhandlungspartner mit externen Beteiligten auf und unterstützen Sie in rechtsspezifischen Prozessen.

Alexander von Saenger
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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