Die Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer
Führt ein Unternehmen seine Bücher korrekt, und hat es die gesetzlich vorgeschriebene Rechnungslegung ordnungsgemäß umgesetzt? Diese Frage zu beantworten, ist das Ziel der Jahresabschlussprüfung. Mit seinem Bestätigungsvermerk und seinem Prüfungsbericht bescheinigt der Wirtschaftsprüfer dem Unternehmen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Rechnungslegung. Das schafft Vertrauen bei den Geschäftspartnern eines Unternehmens, aber insbesondere auch bei den Finanzierern.
Kapitalgesellschaften sind ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen und testieren zu lassen. Entscheidend für die Prüfungspflicht sind die Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (HGB). Maßgebend sind drei Merkmale einer Gesellschaft – die Bilanzsumme, Umsatzerlöse und die Anzahl der Beschäftigten. Überschreitet die Gesellschaft an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen zwei der drei Merkmale – 6 Mio. EUR Bilanzsumme, 12 Mio. EUR Umsatzerlöse oder im Durchschnitt 50 Arbeitnehmer – wird sie prüfpflichtig.
Unternehmen können sich aber auch freiwillig einer Prüfung unterziehen, im Rahmen einer Jahresabschluss- oder Bilanzprüfung. Mit solchen freiwilligen Prüfungen lassen sich zum Beispiel Ratings bei Banken verbessern. Dies kann zum Beispiel wichtig werden, wenn neue Finanzierungsrunden für Ihr Unternehmen anstehen oder wenn einzelne Gesellschafter eine Prüfung des Jahresabschlusses verlangen. Ein von einem Wirtschaftsprüfer als Abschlussprüfer testierter Jahresabschluss erhöht in der Regel das Vertrauen in Ihr Unternehmen von Finanzierern und anderen Geschäftspartnern stärker als ein Jahresabschluss, der lediglich auf reinen Plausibilitätsprüfungen basiert.
Welcher Wirtschaftsprüfer oder auch vereidigter Buchprüfer Ihr Unternehmen prüfen soll, entscheiden die Gesellschafter bzw. der Aufsichtsrat.