Sicherheitenmanagement: Treuhänder, Pools und mehr

In Unternehmenskrisen kommt einem effektiven Sicherheitenmanagement eine zentrale Bedeutung zu. Mit Hilfe von Sicherheiten lassen sich die Finanzierung der Unternehmenssanierung sicherstellen, aber auch die Interessen von Geschäftspartnern des zu sanierenden Unternehmens schützen. Bei einer Sanierung bietet sich die doppelnützige Treuhand als Anteils- oder Sachsicherheitentreuhand als das Mittel der Wahl an.


Finanzierung

Sanierungsfinanzierung mit Hilfe eines Treuhänders

Maßnahmen zur Restrukturierung oder Sanierung eines Unternehmens kosten Geld. Liquidität aber ist gerade zu Zeiten einer Restrukturierung oder Sanierung ein denkbar knappes Gut. Daher sind in dieser Phase die Finanzierer des Unternehmens besonders wichtig und gefragt. Ein maßgeblicher Punkt hierbei: Die Finanzierer müssen sowohl von der Effektivität als auch der Umsetzbarkeit der notwendigen Sanierungsmaßnahmen überzeugt werden. Auch werden die Finanzierer in der Regel Sicherheiten oder „vertrauensbildende Maßnahmen“ als Gegenleistung für eine etwaige Sanierungsfinanzierung einfordern.

In dieser Situation kommt häufig die doppelnützige Treuhand, auch als doppelseitige (Sicherheiten-)Treuhand bekannt, ins Spiel. Hierbei übernimmt ein Treuhänder als neutraler Dritter zur Besicherung der Finanzierer bzw. Begünstigten von einem Treugeber bestimmte Vermögensgegenstände, das sogenannte Sicherungs- oder Treugut. Bei diesen Vermögensgegenständen kann es sich um Sachwerte (z.B. Anlage- und Umlaufvermögen) oder um Anteile an Unternehmen handeln. Im ersteren Fall spricht man dann von einer doppelnützigen oder doppelseitigen Sicherungstreuhand, im letzteren Fall von einer doppelnützigen oder doppelseitigen Anteilstreuhand. Diese Vermögenswerte hält der Treuhänder als Sicherheit für die Finanzierer mit der Maßgabe, dass der Treuhänder beim Eintritt bestimmter Umstände, dem sogenannten Bedingungs- oder Sicherungsfall (z.B. wenn das sich in der Restrukturierung oder Sanierung befindliche Unternehmen insolvent wird oder vereinbarte Covenants verfehlt werden), entweder die Sachsicherheiten bzw. die Anteile zugunsten der begünstigten Finanzierer verwertet oder aber – im Falle einer Anteilstreuhand – zum Beispiel die Geschäftsführung auswechselt oder einen Investorenprozess einleitet.

Grundlage dafür ist ein (Sicherheiten-)Treuhandvertrag zwischen dem Treuhänder und dem oder den Treugeber(n), in dem genau beschrieben und festgelegt ist, welche Rechte und Pflichten der Treuhänder und der Treugeber haben, wie sich das Sicherungs- bzw. Treugut zusammensetzt, unter welchen Voraussetzungen der Treuhänder berechtigt ist, das Sicherungs- bzw. Treugut zu verwerten, oder unter welchen Bedingungen er operative und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen bei dem zu sanierenden Unternehmen einzuleiten bzw. umzusetzen hat. Zwar sind die Finanzierer an diesem (Sicherheiten-)Treuhandvertrag nicht als Partei beteiligt. Allerdings handelt es sich bei dem (Sicherheiten-)Treuhandvertrag um einen echten Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB. Das bedeutet, die Finanzierer haben als sogenannte Begünstigte gegenüber dem Treuhänder einen unmittelbaren Anspruch darauf, dass der Treuhänder beispielsweise einen Erlös aus der Verwertung des Sicherungs- oder Treuguts nach Abzug der Kosten an die Finanzierer auskehrt

Sicherheitenmanagement

Sicherheitenmanagement bei Banken- und Lieferantenpools

Bei Banken- und Lieferantenpools werden gleichlautende Interessen der Finanzierer oder gesicherten Lieferanten gebündelt und gegenüber dem Unternehmen bzw. dessen Insolvenzverwalter vertreten. Als neutraler Dritter übernimmt Schultze & Braun die Führung von Bankenpools. Die Aufgabe des Poolführers bei einem Bankenpool ist es, die Interessen der an einer Finanzierung oder Sanierung beteiligten Banken zu vertreten, zu koordinieren und für sie eine Grundlage zu schaffen, auf deren Basis sie entscheiden können. Außerdem muss der Poolführer als Sicherheitentreuhänder die Poolsicherheiten hereinnehmen, verwalten und im Fall der Fälle verwerten. Bei Lieferantenpools organisiert der Poolführer bei der Insolvenz eines Unternehmens die Bildung eines Lieferantenpools, ohne dass dies für die sogenannten Poollieferanten mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Der Lieferantenpoolführer sorgt anschließend dafür, dass die in dem Lieferantenpool gebündelten Eigentumsvorbehaltsrechte in dem Insolvenzverfahren geltend gemacht, verfolgt und optimal verwertet werden. Sie als Lieferant eines insolventen Unternehmens profitieren von diesen Leistungen, weil Ihre Sicherheiten für Sie verwaltet und durchgesetzt werden. Der Insolvenzverwalter wiederum hat den Vorteil, dass er nicht mit allen Lieferanten einzeln verhandeln muss, sondern einen zentralen Ansprechpartner erhält.

Effektives Sicherheitenmanagement mit Schultze & Braun

Schultze & Braun versteht modernes Sicherheitenmanagement als ganzheitlichen Prozess, der von der Kreditvergabe, der Sicherheitenprüfung und der Sicherheitenbestellung, über die Kontrolle des täglichen Geschäftsbetriebs, der Analyse der Unternehmenskrise sowie die Begleitung der Unternehmenssanierung bis hin zur Rückgabe oder Verwertung der Sicherheiten reicht.

Und weil jede Phase der Sanierung eigene Anforderungen stellt, ist auch eine ständige Optimierung der Sicherheiten von großer Bedeutung, und zwar sowohl für das sicherungsgebende Unternehmen als auch für die Sicherungsnehmer wie etwa Banken, Kreditversicherer, Zentralregulierer, Anleihegläubiger oder institutionelle Investoren. Schultze & Braun prüft und optimiert im Rahmen des Sicherheitenmanagements daher die Sicherheitenstruktur des Unternehmens unter Beachtung des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes bei revolvierenden Sicherheiten wie Vorratsvermögen oder Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Auch übernimmt Schultze & Braun die Aktualisierung der Sicherungsräume und löst die Problematik bestehenden Fremdeigentums. Des Weiteren überwacht Schultze & Braun die Einhaltung der in den Kreditverträgen vereinbarten Finanzkennzahlen sowie die operativen Sanierungsschritte, wie sie z.B. in einem Sanierungsgutachten nach IDW S6 festgelegt sind. Für Anleihegläubiger und Inhaber sonstiger kapitalmarktfähiger Finanzierungsinstrumente hält Schultze & Braun treuhänderisch sowohl Gesellschaftsanteile als auch Sachsicherheiten des jeweiligen Emittenten und initiiert und steuert bei Bedarf einen professionellen M&A-Prozess.

Kontakt

Perspektiven sichern

Im Rahmen von Unternehmenskrisen geht es darum, die Finanzierung der Sanierung sicherzustellen und die Interessen sowohl der Geschäftspartner als auch des zu sanierenden Unternehmens zu schützen. Hier spielen die Aspekte des Sicherheitenmanagements und der doppelnützigen Treuhand eine wichtige Rolle. Unsere Experten kennen sich mit diesen Instrumenten bestens aus.

Dr. Rainer Riggert
Rechtsanwalt

 

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