Sachwaltung

Bei einer Unternehmenssanierung in Eigenverwaltung oder in einem Schutzschirmverfahren gibt es keinen Insolvenzverwalter, sondern lediglich einen Sachwalter. Er ist ein wichtiger Vermittler zwischen dem Schuldnerunternehmen und dem Sanierungsberater auf der einen Seite sowie den Gläubigern des Unternehmens auf der anderen und spielt damit beim reibungslosen Ablauf einer Sanierung in eigener Regie eine entscheidende Rolle. Der Sachwalter wird vom Insolvenzgericht bestellt und kann vom Unternehmen vorgeschlagen werden. Seine Aufgabe ist es, als unabhängige Person das Verfahren zu beaufsichtigen, die Interessen der Verfahrensbeteiligten im Blick zu haben und miteinander in Einklang zu bringen. Vereinfacht dargestellt, entspricht die Rolle der Sachwaltung der einer Aufsichtsperson.

 


Expertise

Sachwaltung braucht Insolvenzexpertise

Schultze & Braun steht Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage nicht nur als Insolvenzberater oder als Chief Restructuring Officer (CRO) bei der Eigenverwaltung oder im Schutzschirmverfahren zur Seite. Wir übernehmen auch die Rolle des beaufsichtigenden (vorläufigen) Sachwalters. Unsere insolvenzrechtlich erfahrenen Sanierungsexperten begleiten das Management sowie den CRO durch die gesamte Unternehmenssanierung und sorgen mit umfassendem Know-how und langjähriger Erfahrung für Vertrauen und für die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Vorschriften – gerade auch in der wichtigen Phase der Betriebsfortführung.

In erster Linie stellen die Sachwalter von Schultze & Braun sicher, dass die Rechte der Gläubiger während der gesamten Unternehmenssanierung gewahrt werden. Denn es kann vorkommen, dass die Interessen des Unternehmens und die der Gläubiger nicht oder nur zu einem geringeren Teil miteinander übereinstimmen. Jedoch ist eine Unternehmenssanierung gegen den Willen der Gläubiger nicht möglich, ohne das Schuldnerunternehmen allerdings auch nicht. Die Sachwaltung ist daher eine wichtige und vertrauensvolle Vermittler-Rolle zwischen allen Seiten im Sanierungsprozess.

Unabhängige Sachwaltung als Moderator

Unsere Sachwalter gewährleisten als unabhängige Personen, dass den Gläubigern kein Nachteil entsteht. Außerdem prüft die Sachwaltung von Schultze & Braun die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und stimmt sich in wichtigen Fragen mit dem Management und den Sanierungsberatern sowie dem Insolvenzgericht und dem Gläubigerausschuss ab. Mit Blick auf das Sanierungsziel und die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger unterstützen unsere Sachwalter das Unternehmen bei wichtigen Meilensteinen im Verfahren – zum Beispiel beim Erstellen eines Insolvenzplans oder bei der Suche nach Investoren.

In einer Eigenverwaltung oder einem Schutzschirmverfahren ist der Insolvenzplan oftmals das Sanierungsinstrument der ersten Wahl. In einem solchen Fall müssen die Gläubiger mit Kopf- und Summenmehrheit dem Sanierungsvorhaben zustimmen. Es müssen daher sowohl mehr als 50 Prozent der Gläubiger innerhalb einer Gruppe dem Sanierungsplan grünes Licht geben. Zusätzlich müssen die zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der festgestellten Insolvenzforderungen repräsentieren.

Um ein solches Ergebnis zu erreichen, ist es für die Eigenverwaltung, aber auch für den Sachwalter wichtig, die verschiedenen Interessenslagen zu kennen und zwischen den Beteiligten bei Bedarf zu vermitteln – immer mit dem Ziel einer Lösung, der die Mehrheit der Gläubiger zustimmen kann.

Dabei hilft uns unsere umfassende Erfahrung aus rund 50 Jahren Arbeit als Restrukturierer, Sanierer und Insolvenzverwalter.

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Der Sachwalter und seine Aufgaben

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