Sachwaltung
Bei einer Unternehmenssanierung in Eigenverwaltung oder in einem Schutzschirmverfahren gibt es keinen Insolvenzverwalter, sondern lediglich einen Sachwalter. Er ist ein wichtiger Vermittler zwischen dem Schuldnerunternehmen und dem Sanierungsberater auf der einen Seite sowie den Gläubigern des Unternehmens auf der anderen und spielt damit beim reibungslosen Ablauf einer Sanierung in eigener Regie eine entscheidende Rolle. Der Sachwalter wird vom Insolvenzgericht bestellt und kann vom Unternehmen vorgeschlagen werden. Seine Aufgabe ist es, als unabhängige Person das Verfahren zu beaufsichtigen, die Interessen der Verfahrensbeteiligten im Blick zu haben und miteinander in Einklang zu bringen. Vereinfacht dargestellt, entspricht die Rolle der Sachwaltung der einer Aufsichtsperson.