Sanierungsgutachten – Gute Analyse für eine erfolgreiche Restrukturierung

Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten werden von ihren Kapitalgebern oft dazu aufgefordert, ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 vorzulegen. Bei IDW S6 handelt es sich um einen Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland. Mit Hilfe des Sanierungsgutachtens kann auf Basis einer eingehenden Unternehmensanalyse ein nachhaltiges Sanierungskonzept entwickelt und umgesetzt werden. Ein Sanierungsgutachten nach dem Standard IDW S6 wird meist von insolvenz- und sanierungserfahrenen Beratern erstellt, die sowohl betriebswirtschaftlichen als auch juristischen Sachverstand in ihrem Team vereinen. Denn eine Unternehmenssanierung ist eine Angelegenheit, bei der Expertise aus unterschiedlichen Bereichen gefragt ist.

Für einen erfolgreichen Turnaround ist ein professionelles Sanierungskonzept eine unabdingbare Voraussetzung. Es ist in einer Liquiditätskrise in der Regel zugleich die Basis dafür, dass Finanzierer das Unternehmen weiter unterstützen. Denn das IDW-S6-Sanierungsgutachten ist gerade für Unternehmen, Banken und alle anderen Stakeholder eine verlässliche, neutrale Entscheidungsgrundlage. Es wurde von einem unabhängigen Dritten verfasst und enthält eine tiefgehende Analyse des Unternehmens, der Marktbedingungen, der unternehmerischen Vision sowie des Geschäftsmodells und darauf basierend eine Beurteilung der Sanierungsfähigkeit und der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens.

Fakt ist: Eine gutes und professionelles Sanierungsgutachten ist der Beginn einer erfolgreichen Restrukturierung oder Sanierung.


Fokus

Ziele und Aufbau eines Sanierungsgutachtens nach IDW S6

Ziel eines Sanierungsgutachtens nach IDW S6 ist es, die Sanierungsfähigkeit (und damit die künftige Kreditwürdigkeit) des Unternehmens zu beurteilen. Dabei muss das Sanierungsgutachten darlegen, dass das Unternehmen über eine positive Fortbestehensprognose im (insolvenz-)rechtlichen Sinne verfügt. Es darf für das Unternehmen daher noch kein Insolvenzantragsgrund vorliegen – das Unternehmen darf also weder drohend zahlungsunfähig sein, noch darf die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten sein oder für das Unternehmen eine Überschuldung vorliegen. Zusätzlich zur positiven Fortbestehensprognose muss das Sanierungsgutachten bescheinigen, dass die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität des Unternehmens mit geeigneten Sanierungsmaßnahmen wieder hergestellt werden können. Denn nur in einem solchen Fall wird das Unternehmen bei seiner Sanierung von Eigenkapital- oder Fremdkapitalgebern unterstützt werden.

Das Sanierungsgutachten muss grundlegende Informationen zu den wirtschaftlichen und rechtlichen Ausgangs- und Rahmenbedingungen des Unternehmens enthalten, ebenso zur Liquiditäts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Schließlich wird der mit dem IDW-S6-Gutachten beauftragte Berater eingehend die Krisenursachen analysieren sowie das Krisenstadium (Stakeholderkrise, Strategiekrise, Produkt- und Absatzkrise, Erfolgskrise, Liquiditätskrise) darstellen, in dem sich das Unternehmen gerade befindet. Hierbei muss er auch prüfen, ob das Unternehmen Insolvenz-gefährdet ist. Darauf aufbauend stellt das Sanierungsgutachten das Restrukturierungskonzept des Unternehmens vor und geht dabei besonders auf das zukünftig angepasste Geschäftsmodell, die Maßnahmen zur Restrukturierung und zur Überwindung der Unternehmenskrise sowie das neue Unternehmensleitbild ein. Eine abschließende Einschätzung der Sanierungsfähigkeit rundet das Sanierungsgutachten ab.

Das Sanierungsgutachten enthält eine detaillierte Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögensplanung. Diese ist besonders wichtig für Fremdkapitalgeber, denn sie stützen ihre Entscheidung, ob sie ein Unternehmen in Zukunft weiter finanzieren, maßgeblich auf diese Planung. Die Qualität der Planung und des Sanierungsgutachtens ist daher entscheidend für den Erfolg der Restrukturierung.

Sanierungsgutachten nach IDW S6: Was wir für Sie tun können

Wir bei Schultze & Braun verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei der Erstellung von Sanierungsgutachten gemäß IDW S6 aus rund 50 Jahren Restrukturierungsarbeit. Unsere Expertinnen und Experten erstellen als neutrale Dritte gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig Fortbestehensprognosen und Sanierungsgutachten gemäß IDW S6, aber auch anderen IDW-Standards, und prüfen die Insolvenzantragsgründe.

Von Anfang an arbeiten wir dabei als interdisziplinäres Team, das aus Beratern, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Anwälten besteht, Hand in Hand mit Ihnen und Ihrem Führungsteam, um für Ihr Unternehmen das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung im Sanierungs- und Insolvenzrecht kennen wir sämtliche Möglichkeiten des Sanierungsrechts – von der außergerichtlichen Einigung über den präventiven Restrukturierungsrahmen des StaRUG bis hin zu Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren.

Dabei analysieren wir zunächst umfassend die Ursachen für die Herausforderungen, vor denen Ihr Unternehmen steht. Anschließend entwickeln wir Sanierungsstrategien, die optimal auf Ihr Unternehmen und dessen aktuelle Situation angepasst sind und ermitteln auf Grundlage einer integrierten Planrechnung den Finanzbedarf Ihres Unternehmens. Wir erstellen Restrukturierungspläne und Sanierungskonzepte und begleiten Sie in den Verhandlungen mit Ihren Geschäftspartnern und Finanzierern. Wir schaffen als neutrale Dritte Rechtssicherheit für alle Beteiligten des Sanierungsprozesses und zeigen zusätzliche Sanierungs- und Verhandlungsoptionen auf – immer basierend auf dem gewählten Sanierungsweg.

Wir von Schultze & Braun prüfen zusätzlich sowohl die Zahlungsfähigkeit als auch die Überschuldung nach den anerkannten Berufsstandards und erstellen auch eine Fortbestehensprognose – mindestens für das laufende und das kommende Geschäftsjahr. Der Einsatz unseres langjährig bewährten integrierten Planungstools – hierbei sind Ertrags-, Liquiditäts- und Bilanzplanung miteinander verknüpft – erlaubt uns, den Finanzierungsbedarf Ihres Unternehmens exakt zu ermitteln. Gleichzeitig können wir so Angaben zur Bilanzentwicklung machen – beispielsweise zur Entwicklung des Eigenkapitals und der Verbindlichkeiten. Zudem übernehmen wir die laufende Überwachung und das Liquiditätscontrolling des Verfahrens in engen Zeitabständen. Auf diese Weise erhalten alle Beteiligen schnell Transparenz und können auf aktuelle Entwicklungen zielgerichtet reagieren.

Als neutrale Dritte begleiten und monitoren wir Unternehmenssanierungen auch speziell für Kreditgeber und Investoren. Mit eigens für diesen Zweck entwickelten Tools erstatten wir unseren Mandanten regelmäßig Bericht über die Entwicklung des Zielunternehmens und die Einhaltung der Sanierungsmaßnahmen.

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Eine gutes und professionelles Sanierungsgutachten ist der Beginn einer erfolgreichen Restrukturierung oder Sanierung. Unser Team vereint sowohl juristischen als auch betriebswirtschaftlichen Sachverstand und sorgt dafür, dass Finanzierer Ihr Unternehmen weiter unterstützen.

 

Guido Koch
Dipl.-Kaufmann, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

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