Internationale Rechtsberatung

Internationalisierung, europäischer Binnenmarkt – komplizierte Verflechtungen bestimmen in Zeiten der Globalisierung die Wirtschaft. Gerät ein Unternehmen in die Krise, ist die Klärung juristischer Fragen oft komplex. Schultze & Braun verschafft seinen Mandanten Heimvorteil. Weltweit.

Wir begleiten deutsche Unternehmer bei Aktivitäten im Ausland. Dort wo es erforderlich ist, steuern wir die Sanierungs- oder Insolvenzprozesse aktiv oder setzen die Interessen der Unternehmen gerichtlich durch. Oft ist bereits die schnelle und präzise Einschätzung der Risiken eine sehr wertvolle Entscheidungshilfe für unsere Mandanten.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir darüber hinaus Unternehmen außerhalb von Krisensituationen im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr. Doppelzulassungen und Zusatzqualifikationen erlauben es uns darüber hinaus, direkt vor Ort tätig zu werden und Mandanten auch in anderen Jurisdiktionen aktiv zu begleiten.


Europa Desk

Schultze & Braun plant, strukturiert und koordiniert Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren innerhalb der Europäischen Union. Mit dem Inkrafttreten der EuInsVO und mit der Reform 2015 ergeben sich hier neue Handlungsspielräume und Gestaltungsmöglichkeiten, die wir aufgrund unserer Unternehmensstruktur und Expertise effektiv für unsere Mandanten nutzen können.

Über die Mitgliedstaaten der EuInsVO hinaus vertreten wir regelmäßig zudem deutsche Unternehmen in Sanierungssituationen, ebenso wie Insolvenzverwalter und Gläubiger, bezüglich der Auswirkungen deutscher Krisen und Insolvenzen auf ihre Vermögenswerte und Interessen in der Schweiz, Dänemark oder Norwegen. Obgleich in diesen Ländern die EuInsVO nicht gilt, können wir unsere Mandanten auch hier – so wie in ganz Europa – bei der Durchsetzung, Realisierung oder Abwehr ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen wirksam unterstützen.



Gesetzestexte in Englisch

Insolvency Code

(Insolvenzordnung, InsO), Insolvency Code of 5 October 1994 (BGBl. [Federal Law Gazette] I 1994, page 2866), most recently amended by Article 38 of the Act of 12 July 2024 (BGBl. 2024 I no. 234)

Act on the Stabilisation and Restructuring Framework for Businesses

(Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, StaRUG), as of 22 December 2020 (BGBl. [Federal Law Gazette] I 2020, p. 3256), most recently amended by Article 38 of the Act of 12 July 2024 (BGBl. 2024 I no. 234)



Kontakt

Perspektiven wechseln

Wir beraten Sie immer dann, wenn es für Ihr Unternehmen um den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr geht. Dazu zählen Krisenfälle, wie zum Beispiel die Insolvenz Ihres ausländischen Geschäftspartners, aber auch die Unterstützung im Bereich Export/Import, Unternehmensgründungen und vieles mehr.

 

Dr. H. Philipp Esser, LL.M. (Chicago)
Rechtsanwalt, Attorney at Law (New York State)



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