Steuerberatung für Heilberufe

Auch in der Medizin werden wirtschaftliche und steuerliche Aspekte immer wichtiger. Alle, die als Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Therapeuten oder Heilpraktiker einen sogenannten Heilberuf ausüben, sind daher häufig nicht nur fachlich gefordert. Denn die eigene Praxis, aber auch eine Gemeinschaftspraxis oder ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) oder eine Apotheke muss auf einer gesunden wirtschaftlichen Basis stehen. Damit Sie als Heilberufler sich auf Ihre Patienten fokussieren können, ist es essenziell, einen Steuerberater an der Seite zu haben, der sich Ihren wirtschaftlichen und steuerlichen Belangen mit der gleichen professionellen und individuellen Aufmerksamkeit und Zuwendung widmet, wie Sie es bei Ihren Patienten tun.


Überblick

Praxisgründung, Übernahme, Zusammenschluss

In der Gründungsphase einer Praxis ist besondere Aufmerksamkeit für wirtschaftliche und steuerliche Themen wichtig, um von Anfang an gut aufgestellt zu sein. Neben der Suche und Auswahl der richtigen Praxisräume, der Wahl der Praxissoftware und der notwendigen Versicherungen gehört auch die Wahl der richtigen Rechtsform und die Begleitung der Gesellschaftsgründung zu einer Gründungsberatung, die auch Unterstützung beim Entwurf der Gesellschaftsverträge und der Vermögens- und Gewinnverteilung umfassen sollte.

Bei der Übernahme einer bestehenden Praxis oder bei einem Zusammenschluss zu einer Gemeinschaftspraxis sind die Verhandlungen mit den Praxisabgebenden oder dem künftigen Praxispartner von großer Bedeutung. Vor dem Einstieg ist eine Bewertung der Praxis sowie eine betriebswirtschaftliche und steuerliche Begleitung der Übernahme oder Zusammenschlusses von Vorteil. Bei beruflichen Zusammenschlüssen geht es zudem um die Auswahl der richtigen Organisationsform – also die Frage, ob eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) oder ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) die beste Wahl ist.

Beim Start in die unternehmerische heilberufliche Tätigkeit ist es aber auch wichtig, von Beginn an ans Aufhören zu denken. Denn als freiberuflicher Angehöriger der Heilberufe geht es auch um die Sicherung des Vermögens für sich und die Familie. Dabei hilft ein Vermögensplan unter Berücksichtigung der steuerlichen Anforderungen und ein frühzeitiger Blick auf die strukturierte Beendigung der beruflichen Tätigkeit. Das umfasst unter anderem die rechtzeitige Suche nach geeigneten Nachfolgern und die vertragliche und steueroptimale Gestaltung der Übergabe.

Buchführung und Finanzbuchhaltung

Den Dingen auf den Grund gehen – das ist ein Prinzip medizinischer Untersuchungen. Untersuchen lässt sich aber auch ein Gesundheitsbetrieb – und zwar anhand aktueller Zahlen und Fakten aus dem Rechnungswesen. Richtig interpretiert liefern sie die Basis für ein erfolgreiches Management. Gerade, wenn die Praxis oder die Apotheke wirtschaftlich erfolgreich sein und sich positiv entwickeln soll, sind regelmäßige Auswertungen der Buchführung und der Finanzbuchhaltung (Fibu) sinnvoll – etwa, um auf Basis der Zahlen und Daten notwendige Investitionen zu erkennen und zu tätigen, den Jahresabschluss zu erstellen und eine kluge Steuergestaltung zu betreiben.

Controlling und Finanzierung

Controlling kann ein wertvolles Instrument für die Steuerung einer Praxis oder Apotheke sein und liefert wichtige Erkenntnisse – etwa, wenn es darum geht zu erkennen, ob die Praxis oder Apotheke genügend wirtschaftlichen Ertrag abwirft, welche Investition als erste umgesetzt werden sollte oder ob eine unlängst umgesetzte Maßnahme ihren Zweck erfüllt hat oder nachjustiert werden muss. Dabei ist es wichtig, dass das Controlling individuell auf Ihre Tätigkeit zugeschnitten ist.

Ein maßgeblicher Aspekt für alle Angehörigen der Heilberufe ist die Finanzierung der Praxis oder der Apotheke. Allerdings stehen zum Beispiel Kreditgespräche mit der Bank, das Beantragen von finanziellen Förderungen oder die Prüfung geplanter Investitionsvorhaben auf dem medizinischen Lehrplan nicht ganz oben. Allerdings kann die beste Praxis oder Apotheke ohne eine solide Finanzierung nicht lange bestehen. Daher ist es ratsam, in Finanzierungsfragen einen Berater zu konsultieren, der in betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Belangen bewandert ist und gleichzeitig die Besonderheiten der Heilberufe kennt.

Personalwesen

Gute Mitarbeitende zu finden und sie zu halten wird eine immer größere Herausforderung – nicht nur, aber auch im Bereich der Heilberufe. Eine Optimierung der Lohnkosten, von der sowohl Mitarbeitende als auch die Praxis oder Apotheke profitiert, kann da bei der Mitarbeitermotivation und -bindung wahre Wunder bewirken. Zur betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Beratung im Bereich des Personalwesens gehören aber auch die Lohnabrechnung oder die Begleitung bei Prüfungen der Finanzverwaltung und Sozialversicherungsträger sowie das Erstellen von Arbeitsverträgen.

Expertise

Steuerberatung für Heilberufe bei Schultze & Braun

So wie Sie als Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Heilpraktiker, Apotheker und in weiteren Heilberufen Menschen in Gesundheitsfragen beraten und helfen, wollen wir Sie in betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Belangen beraten und begleiten. Unsere erfahrenen Spezialisten für die betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung von Heilberuflern halten Ihnen den Rücken frei. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre medizinische oder pharmazeutische Tätigkeit konzentrieren.

Wann dürfen wir mit Ihrer Behandlung beginnen?

Kontakt

Für Perspektiven sorgen

Für medizinische Einrichtungen werden steuerliche und wirtschaftliche Aspekte immer wichtiger. Wir kennen uns in diesem spezifischen Umfeld aus und wissen, wie diese Themen zu behandeln sind. Somit verschaffen wir Ihnen den nötigen Freiraum für die Behandlung Ihrer Patienten und Kunden und Sie profitieren gleichzeitig von einer gesunden wirtschaftlichen Basis Ihrer Tätigkeit.

Oksana Miglietti
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dipl.-Kauffrau (FH)

 

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