In der Gründungsphase einer Praxis ist besondere Aufmerksamkeit für wirtschaftliche und steuerliche Themen wichtig, um von Anfang an gut aufgestellt zu sein. Neben der Suche und Auswahl der richtigen Praxisräume, der Wahl der Praxissoftware und der notwendigen Versicherungen gehört auch die Wahl der richtigen Rechtsform und die Begleitung der Gesellschaftsgründung zu einer Gründungsberatung, die auch Unterstützung beim Entwurf der Gesellschaftsverträge und der Vermögens- und Gewinnverteilung umfassen sollte.
Bei der Übernahme einer bestehenden Praxis oder bei einem Zusammenschluss zu einer Gemeinschaftspraxis sind die Verhandlungen mit den Praxisabgebenden oder dem künftigen Praxispartner von großer Bedeutung. Vor dem Einstieg ist eine Bewertung der Praxis sowie eine betriebswirtschaftliche und steuerliche Begleitung der Übernahme oder Zusammenschlusses von Vorteil. Bei beruflichen Zusammenschlüssen geht es zudem um die Auswahl der richtigen Organisationsform – also die Frage, ob eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) oder ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) die beste Wahl ist.
Beim Start in die unternehmerische heilberufliche Tätigkeit ist es aber auch wichtig, von Beginn an ans Aufhören zu denken. Denn als freiberuflicher Angehöriger der Heilberufe geht es auch um die Sicherung des Vermögens für sich und die Familie. Dabei hilft ein Vermögensplan unter Berücksichtigung der steuerlichen Anforderungen und ein frühzeitiger Blick auf die strukturierte Beendigung der beruflichen Tätigkeit. Das umfasst unter anderem die rechtzeitige Suche nach geeigneten Nachfolgern und die vertragliche und steueroptimale Gestaltung der Übergabe.