US Desk
USA und Deutschland – tief verwurzelt sind gegenseitige Investitionen und Kooperationen. Die USA sind unverändert einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands.
Seit vielen Jahren fokussiert sich Schultze & Braun im Cross-Border-Bereich besonders auf die Beratung im deutsch-amerikanischen Rechts- und Wirtschaftsverkehr. Rechtsanwälte von Schultze & Braun sind in den USA als Anwalt zugelassen und pflegen ein großes persönliches Netzwerk vor Ort. Sie verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beratung zu US-amerikanischen Sachverhalten. Zum Beispiel bei der Sicherung oder Verwertung von Vermögen in den USA.
In den vergangenen Jahren hat Schultze & Braun außerdem diverse US-Chapter-15-Verfahren nach US-amerikanischem Insolvenzrecht eingeleitet, um deutsche Insolvenzmassen vor US-Gerichtsverfahren oder beim Verkauf von Vermögensgegenständen in den USA zu schützen.