Dutch Desk

Die Niederlande und Deutschland stehen in einem engen wirtschaftlichen Austausch. Das Handelsvolumen zwischen beiden Ländern ist eines der größten weltweit.

Schultze & Braun vertritt die Interessen deutscher Mandanten in den Niederlanden: im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht ebenso wie im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht. Alle Spezialisten des Dutch Desks können aufgrund ihres persönlichen Hintergrunds auch in niederländischer Sprache beraten. Sie verfügen über eine umfassende Erfahrung und einen detaillierten Einblick in die Rechtsordnung der Niederlande – insbesondere im Bereich des Wirtschaftsrechts.


Schwerpunkte

Sicherung von Ansprüchen

Schultze & Braun unterstützt bei der Sicherung von Ansprüchen deutscher Mandanten gegen niederländische Kunden. Beispielsweise, wenn nach Eintritt der Insolvenz des niederländischen Kunden das Sicherungsrecht „gezogen“ und gegen den Insolvenzverwalter durchgesetzt wurde.

Gesellschaftsrecht

Wir beraten niederländische Gesellschafter einer Unternehmensgruppe mit Gesellschaften in Deutschland, zum Beispiel bei der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung bzw. Liquidierung der deutschen Unternehmensgruppe.

Markenrechte in der Insolvenz

Wir helfen deutschen Mandanten bei der Wiederbeschaffung und Verwertung von Markenrechten, die vor Insolvenzantragstellung auf eine niederländische Gesellschaft übertragen wurden. Wir verhandeln hierzu die Abgrenzungs- / Rückübertragungs-vereinbarungen sowie die Verwertung der Marken.

Deutsch-Niederländisch

Deutsch-niederländische Sachverhalte im Wirtschaftsrecht

Darüber hinaus beraten unsere Experten in folgenden deutsch-niederländischen Sachverhalten des Wirtschaftsrechts:

  • Deutsche Banken: im Zusammenhang mit Kreditverträgen oder der Bestellung und Durchsetzung ihrer Sicherheiten in den Niederlanden
  • Deutsche Mandanten: Gestaltung und Verhandlung von Verträgen aus dem wirtschafts- oder gesellschaftsrechtlichen Bereich mit niederländischen Verhandlungspartnern
  • Investoren aus Deutschland: Beratung und Verhandlung zum Asset-Erwerb in den Niederlanden
  • Sachverhalte aus dem deutsch-niederländischen Wirtschaftsverkehr: Unternehmensgründung, Abschlüsse von Joint Venture Vereinbarungen, Handelsvertretervereinbarungen, Durchsetzung von Forderungen.

Kontakt

Dr. Michael Rozijn
Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht)

 

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