Insolvenzplan – Vorteile für alle
Mit einem Insolvenzplan werden die Gläubiger bestmöglich befriedigt und eine Unternehmenssanierung ermöglicht. Warum durch das StaRUG die Zahl der Insolvenzpläne steigen könnte und was einen guten Insolvenzplan ausmacht, erläutert Dr. Christoph von Wilcken im Interview.
Herr Dr. von Wilcken, durch das StaRUG haben sich die Pflichten für Berater erhöht. Welche Auswirkungen hat das?
von Wilcken: Die neuen Regelungen des StaRUG besagen, dass Berater – sofern sie für ein Unternehmen den Jahresabschluss erstellen – auf das Vorliegen eines möglichen Insolvenzgrundes und an die sich daran anknüpfenden Pflichten der Geschäftsleiter und Mitglieder der Überwachungsorgane hinweisen müssen. Nämlich dann, wenn entsprechende Anhaltspunkte offenkundig sind und sie annehmen müssen, dass dem Mandanten die mögliche Insolvenzreife und die damit verbundenen Pflichten nicht bewusst sind. Wichtig ist, dass die Pflichten für Berater immer gelten, also auch dann, wenn das Unternehmen gar keine StaRUG-Restrukturierung durchläuft. Damit wird eine Pflicht kodifiziert, die bereits durch die Rechtsprechung bei der Abschlusserstellung durch externe Berater festgestellt wurde.
Was soll damit erreicht werden?
von Wilcken: Ziel ist unter anderem, einem kriselnden Unternehmen durch frühzeitige Hinweise die Möglichkeit zu geben, Sanierungsmaßnahmen einzuleiten - gegebenenfalls auch nach dem StaRUG oder mit den Instrumenten des Insolvenzrechts. Für Berater bedeutet das: Sowohl die Prüfung auf die Insolvenzgründe als auch regelmäßige Hinweise an die Mandanten sollten sorgfältig dokumentiert werden. Das Gesetz regelt eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Gerade vor dem Hintergrund auslaufender Corona-Hilfen kann dieser zusätzliche Hinweis durch den Gesetzgeber aber hoffentlich dazu beitragen, dass Sanierungsszenarien früher durchdacht werden. Es wird sicherlich nicht alles zurückgeführt werden können, was in der Krise verteilt wurde. Manches Problem ist mit dem „Geldsegen“ übertüncht worden. Sowohl Restrukturierungspläne in StaRUG-Verfahren, die sich allerdings noch etablieren müssen, als auch Insolvenzpläne werden dabei helfen können, Werte zu erhalten. Insofern erwarte ich, dass diese Instrumentarien in Zukunft häufiger genutzt werden.
Was bieten Sie Mandanten im Rahmen einer Insolvenzplanerstellung an?
von Wilcken: Der Insolvenzplan stellt einen Vergleich zwischen dem schuldnerischen Unternehmen und seinen Gläubigern dar. Darin wird genau skizziert, in welchen Schritten das Unternehmen fortgeführt und saniert werden soll. Wir bieten alles, was für einen Insolvenzplan wichtig ist – von der betriebswirtschaftlichen Auswertung über die Vergleichsrechnung bis hin zur Erstellung des Plans sowie der Abstimmung mit den Gläubigern und dem Gericht. Bei der klassischen Eigenverwaltung ist ein Insolvenzplan eine Option. Das Schutzschirmverfahren ist auf die Vorlage eines solchen Plans ausgerichtet. In beiden Fällen, aber auch in einer Regelinsolvenz, bieten wir – so könnte man sagen – ein Rundum-Sorglos-Paket an. Wir sind aber genauso auch im Team mit Dritten tätig.
Wie sieht Ihr Tätigkeitsfeld aus?
von Wilcken: Meist unterstützen wir Unternehmen in Sanierungssituationen bei der Vorbereitung und Durchführung der Sanierung. Dafür monitoren wir etwa deren Liquiditätsplanung und helfen dabei, die Zahlen und Ergebnisse so aufzubereiten, dass sie dem Gläubigerausschuss, Gericht und der Gläubigerversammlung vorgelegt werden können. Das ist wichtig, denn die Gläubiger sollten vor und in einer Sanierung immer frühzeitig ab- und mit ins Boot geholt werden. Nur wenn Sie mit an Bord sind, kann der Insolvenzplan gelingen. Wenn man ihnen eine realistische Planung und außerdem Perspektiven für das Unternehmen präsentieren kann, dann funktioniert das oft sehr gut.
Was ist Ihrer Meinung nach für das Gelingen eines Insolvenzplans besonders wichtig?
von Wilcken: Neutralität und Professionalität bei der Kommunikation sind zwei maßgebliche Erfolgsfaktoren. Die Situation ist natürlich immer eine andere. Schauen wir uns etwa eine rein finanzwirtschaftliche Restrukturierung an. Innerhalb einer Bankenrunde spielen ganz andere Themen eine Rolle, insbesondere im Hinblick auf die Hierarchie der Forderungen, als bei anderen Gläubigergruppen. Immer ist relevant, wie sich die Geschäftsleitung im Anlauf auf das Verfahren den Gläubigern gegenüber verhalten hat. Es zeigt sich, dass man mit einem neutralen Dritten das Vertrauen auf Gläubigerseite steigern und damit die Chancen erhöhen kann, dass sie dem Insolvenzplan zustimmen.
Gilt das auch für einen Dept-Equity-Swap?
von Wilcken: Ja, ein Dept-Equity-Swap hat allerdings eine ganz eigene Dynamik. Denn als Sanierungsinstrument im Insolvenzplan kann der Dept-Equity-Swap sowohl für den umwandelnden Gläubiger als auch für den Schuldner wirtschaftlich attraktiv sein. Der Vorteil für den umwandelnden Gläubiger ist, dass er an zukünftigen Gewinnen partizipieren und gesellschaftsrechtlichen Einfluss nehmen kann. Für den Schuldner wiederum verbessert sich die bilanzielle Situation und in der Regel auch die Liquiditätslage. Diese Win-Win-Situation zu erreichen, ist ohne professionelle Beratung nicht denkbar. Das ist ein wenig so wie beim Tanzen. Wenn man es gut kann, bleibt man im Takt. Kann man es nicht, tritt man dem anderen irgendwann auf die Füße. Deswegen ist es in all diesen Verfahren unerlässlich, jemanden an Bord zu holen, der den Prozess führen und das Projekt steuern kann.
Der Interviewpartner
Dr. Christoph von Wilcken
ist Rechtsanwalt bei Schultze & Braun und am Berliner Standort der Kanzlei tätig. Neben dem Wirtschaftsrecht in der Restrukturierung gehören zu seinen Spezialgebieten die Beratung und die operative Begleitung von Eigenverwaltungen sowie die Beratung bei und die Umsetzung von Insolvenzplänen.