- 100-prozentige Zustimmung zu den Sanierungsplänen – viele Sanierungsmaßnahmen bereits umgesetzt und wirtschaftliche Situation der Gruppe entscheidend verbessert
- Pflege- und Betreuungsbetrieb läuft in allen Einrichtungen der HANSA-Gruppe wie gewohnt weiter – keinerlei Abstriche bei Qualität und Umfang der Betreuungsqualität
- Aufhebung der Verfahren und Abschluss der wirtschaftlichen Neuaufstellung bereits im Verlauf des Monats Juli möglich
Oldenburg. Die wirtschaftliche Neuaufstellung der HANSA-Gruppe befindet sich auf der Zielgeraden. Die Gläubiger haben den Sanierungsplänen, die die Geschäftsführung zusammen mit den Insolvenz- und Sanierungsexperten von Schultze & Braun erstellt und vorgelegt hatte, Ende Mai zu 100 Prozent zugestimmt. Nun hat auch das zuständige Gericht die Sanierungspläne bestätigt. „Die uneingeschränkte Zustimmung der Gläubiger und die Bestätigung durch das Gericht sind für uns eine sehr schöne Bestätigung dafür, dass wir mit den Plänen aufgeführten konkreten Sanierungsmaßnahmen für alle Beteiligten die bestmögliche Lösung erreicht haben. Es freut uns sehr, dass die HANSA-Gruppe damit nun aus eigener Kraft und gestärkt aus dem Sanierungsverfahren hervorgehen kann“, sagen die HANSA-Geschäftsführer Steffen Krakhardt und Frank Lutter.
Angebot bleibt in unverändertem Umfang und unveränderter Qualität bestehen
Die Sanierungspläne sehen neben den Sanierungsmaßnahmen einen signifikanten Beitrag der Gesellschafter der HANSA-Gruppe zur Stärkung des Eigenkapitals der Gruppe sowie einen Forderungsverzicht der Gläubiger vor. „Mit den Sanierungsmaßnahmen, von denen viele bereits umgesetzt wurden, und dem Einsatz und dem Engangement, aber auch dem Entgegenkommen der Beteiligten war und ist es möglich, die wirtschaftliche Situation der HANSA-Gruppe entscheidend zu verbessern. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Der Pflege- und Betreuungsbetrieb läuft in allen Einrichtungen unserer Gruppe wie gewohnt weiter, und wir machen bei der Qualität und dem Umfang unserer Betrueungsqualität keinerlei Abstriche – ganz im Gegenteil! Unser Angebot bleibt in unverändertem Umfang und unveränderter Qualität bestehen“, erläutern Krakhardt und Lutter.
Nach Ablauf einer kurzen, gesetzlich bei Sanierungsplänen vorgeschriebenen Einspruchsfrist, und wenn die Bedingungen der Pläne erfüllt sind, kann das Gericht die Sanierungsverfahren der HANSA-Gruppe aufheben. Die HANSA-Gruppe hätte dann Stand jetzt im Verlauf des Monats Juli ihre wirtschaftliche Neuaufstellung erfolgreich abgeschlossen.
Unterstützt wurde und wird die Geschäftsführung dabei von einem Team aus erfahrenen Sanierungsspezialisten von Schultze & Braun um Detlef Specovius, Michael Böhner und Dr. Christoph von Wilcken (zum Teil als Generalbevollmächtigte). Das Sanierungsarbeitsrecht lag federführend bei Alexander von Saenger, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Schultze & Braun. Für den Bereich der betriebswirtschaftlichen Planung war Guido Koch von Schultze & Braun zuständig. Als vom Gericht bestellter Sachwalter begleitet und beaufsichtigt Dr. Malte Köster von WILLMERKÖSTER die Sanierung für die Gläubiger.
Über Schultze & Braun
Schultze & Braun ist ein führender Dienstleister für Insolvenzverwaltung und Beratung im Sanierungs- und Insolvenzrecht. Mit rund 500 Mitarbeitern an mehr als 30 Standorten in Deutschland und dem europäischen Ausland unterstützt Schultze & Braun Unternehmen vor Ort, bundesweit und international in allen rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.