Insolvenz in Eigenverwaltung – Sanieren in eigener Regie
Selten kommt eine Unternehmenskrise aus dem Nichts. Meist gibt es im Vorfeld Anzeichen für eine herannahende wirtschaftliche oder finanzielle Schieflage. Je früher Geschäftsführer, Gesellschafter und Vorstände diese Anzeichen erkennen und mit dem Gegensteuern beginnen, umso größer sind die Chancen, die Krise entweder zu vermeiden oder – wenn das nicht möglich ist – sie zu meistern. Oftmals ist der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern des Unternehmens der erste Schritt. Ist eine solche Einigung nicht (mehr) möglich, bietet die Insolvenz in Eigenverwaltung gute Möglichkeiten, das Unternehmen zu sanieren.
Der große Vorteil: Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung behält die Geschäftsführung des Schuldners das Heft des Handelns in der Hand und übt während der Sanierung die Verfügungsgewalt über das Unternehmen aus. Anders als bei der Regelinsolvenz gibt es in der Eigenverwaltung keinen Insolvenzverwalter. Die Geschäftsführung saniert das Unternehmen in eigener Regie – häufig begleitet von einem Sanierungsexperten als Chief Restructuring Officer (CRO), der die Geschäftsleitung während der Vorbereitung und der Durchführung der Sanierung berät und operativ unterstützt. Das stärkt das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Durchführung der Eigenverwaltung und erhöht die Akzeptanz des Sanierungsverfahrens bei den betroffenen Gläubigern.
Deren Interessen wahrt der Sachwalter, der vom Gericht bestellt wird und darauf achtet, dass bei der Insolvenz in Eigenverwaltung die Regelungen der Insolvenzordnung eingehalten werden. Vereinfacht dargestellt, entspricht die Rolle eines Sachwalters der einer Aufsichtsperson.
Fakt ist: In einer Eigenverwaltung kann sich das Unternehmen selbst sowohl finanzwirtschaftlich als auch leistungswirtschaftlich sanieren – beispielsweise sind die Kündigungsfristen für langlaufende Verträge wie Mieten oder Leasingverträge deutlich reduziert – und dabei die Instrumente des Insolvenzrechts voll ausschöpfen. Auch in der Eigenverwaltung erhalten die Mitarbeiter für bis zu drei Monate ihre Löhne und Gehälter in Form des Insolvenzgeldes.
Bei der Eigenverwaltung wird der Verlust an Know-how zu den Produkten und dem Markt verhindert, wichtige Kontakte bleiben bestehen und müssen nicht erst mühsam wieder aufgebaut werden. Für Geldgeber und auch für Kunden ist die Eigenverwaltung planbarer als eine Regelinsolvenz, weil es einen klaren Weg aus der Krise gibt – das macht das Verfahren für alle Seiten attraktiv.
Ist die Eigenverwaltung gut vorbereitet und strukturiert, kann das Unternehmen gestärkt aus diesem Verfahren hervorgehen.