Insolvenz in Eigenverwaltung – Sanieren in eigener Regie

Selten kommt eine Unternehmenskrise aus dem Nichts. Meist gibt es im Vorfeld Anzeichen für eine herannahende wirtschaftliche oder finanzielle Schieflage. Je früher Geschäftsführer, Gesellschafter und Vorstände diese Anzeichen erkennen und mit dem Gegensteuern beginnen, umso größer sind die Chancen, die Krise entweder zu vermeiden oder – wenn das nicht möglich ist – sie zu meistern. Oftmals ist der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern des Unternehmens der erste Schritt. Ist eine solche Einigung nicht (mehr) möglich, bietet die Insolvenz in Eigenverwaltung gute Möglichkeiten, das Unternehmen zu sanieren.

Der große Vorteil: Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung behält die Geschäftsführung des Schuldners das Heft des Handelns in der Hand und übt während der Sanierung die Verfügungsgewalt über das Unternehmen aus. Anders als bei der Regelinsolvenz gibt es in der Eigenverwaltung keinen Insolvenzverwalter. Die Geschäftsführung saniert das Unternehmen in eigener Regie – häufig begleitet von einem Sanierungsexperten als Chief Restructuring Officer (CRO), der die Geschäftsleitung während der Vorbereitung und der Durchführung der Sanierung berät und operativ unterstützt. Das stärkt das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Durchführung der Eigenverwaltung und erhöht die Akzeptanz des Sanierungsverfahrens bei den betroffenen Gläubigern.

Deren Interessen wahrt der Sachwalter, der vom Gericht bestellt wird und darauf achtet, dass bei der Insolvenz in Eigenverwaltung die Regelungen der Insolvenzordnung eingehalten werden. Vereinfacht dargestellt, entspricht die Rolle eines Sachwalters der einer Aufsichtsperson.

Fakt ist: In einer Eigenverwaltung kann sich das Unternehmen selbst sowohl finanzwirtschaftlich als auch leistungswirtschaftlich sanieren – beispielsweise sind die Kündigungsfristen für langlaufende Verträge wie Mieten oder Leasingverträge deutlich reduziert – und dabei die Instrumente des Insolvenzrechts voll ausschöpfen. Auch in der Eigenverwaltung erhalten die Mitarbeiter für bis zu drei Monate ihre Löhne und Gehälter in Form des Insolvenzgeldes.

Bei der Eigenverwaltung wird der Verlust an Know-how zu den Produkten und dem Markt verhindert, wichtige Kontakte bleiben bestehen und müssen nicht erst mühsam wieder aufgebaut werden. Für Geldgeber und auch für Kunden ist die Eigenverwaltung planbarer als eine Regelinsolvenz, weil es einen klaren Weg aus der Krise gibt – das macht das Verfahren für alle Seiten attraktiv.

Ist die Eigenverwaltung gut vorbereitet und strukturiert, kann das Unternehmen gestärkt aus diesem Verfahren hervorgehen.


Insolvenzplan

Der Insolvenzplan – Fahrplan für die Sanierung in Eigenverwaltung

Das erklärte Ziel jeder Eigenverwaltung ist der Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze. Das kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Der häufigste ist die Sanierung  durch ein Insolvenzplanverfahren. Im Insolvenzplan arbeiten unsere Experten mit den verantwortlichen Personen des Unternehmens einen konkreten Fahrplan für die Sanierung aus.

In Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Geschäftsführung werden im Insolvenzplan die Maßnahmen beschrieben, die das Unternehmen umsetzen sollte, um die Krise erfolgreich hinter sich zu lassen. Bei dieser Sanierung in eigener Regie im Insolvenzplanverfahren bleibt in der Regel der bestehende Rechtsträger, beispielsweise die GmbH, bestehen und wird nicht abgewickelt. Gerade für die aktuellen Gesellschafter ist es eine gute Nachricht, dass ihre Gesellschaftsanteile erhalten bleiben. Dadurch erhöht sich ihre Bereitschaft, die Sanierung zu unterstützen. Der Erhalt des Rechtsträgers ist zudem entscheidend, wenn an ihm wichtige Lizenzen und Genehmigungen hängen – etwa bei Sportvereinen, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Neue, teils langwierige und in ihrem Ausgang wenig kalkulierbare Genehmigungsverfahren können mit dem Erhalt des Rechtsträgers wirksam vermieden werden. Aber es lassen sich mit einem Insolvenzplan auch andere Wege einer Sanierung umsetzen, etwa der Einstieg eines Investors, wahlweise als Asset Deal oder als Share Deal.

Wir unterstützen Sie aber nicht nur bei der Erstellung des Plans, sondern auch bei der Abstimmung mit den Gläubigern. So ist es zum Beispiel als vertrauensbildende Maßnahme sinnvoll mit den Hauptgläubigern im Vorfeld Kontakt aufzunehmen. Stimmen die Gläubiger dem Insolvenzplan mehrheitlich zu, unterstützen wir Sie dabei, die darin beschriebenen Maßnahmen umzusetzen und führen gegenüber dem Gericht die entsprechenden Nachweise. Sind alle notwendigen und im Insolvenzplan vorgesehenen Maßnahmen zeitgerecht erfüllt, hebt das Insolvenzgericht das Verfahren in Eigenverwaltung auf – oftmals ist das bereits wenige Monate nach dem Start des Verfahrens möglich. Die schnelle Beendigung des Verfahrens ist neben der Planbarkeit einer der großen Vorteile der Sanierung in Eigenverwaltung mit einem Insolvenzplan.

Vorteile

Vorteile der Eigenverwaltung

Die Insolvenz in Eigenverwaltung kann in der Regel bereits wenige Monate nach ihrem Start wieder beendet werden. Sie ist daher oft ein deutlich schnelleres Verfahren als die Regelinsolvenz. Weil die Geschäftsführung voll handlungsfähig bleibt, entsteht ebenfalls ein wichtiger Zeitvorteil, durch den das Verfahren kürzer – und damit auch kostengünstiger – wird. Und weil die Geschäftsführung die Sanierung in eigener Regie angehen und umsetzen kann, ist zusätzlich der Anreiz vorhanden, den Insolvenzantrag möglichst frühzeitig zu stellen. Das erhöht die Erfolgschancen zusätzlich. Für die Gläubiger hat ein solches Verfahren den Vorteil, dass das Gericht einen Sachwalter bestellt, der das Verfahren beaufsichtigt und die Interessen der Gläubiger wahrt.

Grundsätzlich gilt: Die Eigenverwaltung ist ein transparentes und etabliertes Sanierungsverfahren und hilft dabei, Vertrauen bei den Geschäftspartnern zurückzugewinnen.

Insolvenz in Eigenverwaltung: Wir übernehmen Verantwortung!

Schultze & Braun unterstützt Sie umfassend dabei, eine Eigenverwaltung für Ihr Unternehmen vorzubereiten und umzusetzen, inklusiver aller notwendigen vertrauensbildenden Maßnahmen. Falls Sie das wünschen, übernehmen wir zusätzlich zur Rolle des Beraters in den Organen Ihres Unternehmens auch operative Verantwortung als Chief Restructuring Officer (CRO) oder Generalbevollmächtige. Wir sind erfahrene Manager auf Zeit, um die Phase der Sanierung gemeinsam mit Ihnen erfolgreich zu gestalten. Unser Fokus liegt dabei darauf, Sie beim Erhalt und der Fortführung des Unternehmens zu unterstützen. Denn die Sanierung ist das erklärte Ziel jeder Eigenverwaltung.

Und so ist der Ablauf einer Eigenverwaltung mit Schultze & Braun: Zunächst analysieren unsere betriebswirtschaftlich geschulten Experten Ihr Unternehmen gründlich, erstellen Planrechnungen und stellen Bescheinigungen und Gutachten nach den Standards des IDW aus, sofern dies notwendig sein sollte. So erhalten Sie eine schnelle und unvoreingenommene, objektive Sicht von außen auf die Lage Ihres Unternehmens, auf der Sie im weiteren Verlauf der Unternehmenssanierung aufsetzen können und die aktuelle Situation stets im Blick behalten.

Gemeinsam mit unseren insolvenzrechtlichen Beratern geht es anschließend an die Vorbereitung der Sanierung in eigener Regie bis hin zum Antrag auf Eigenverwaltung beim zuständigen Gericht. Bei sämtlichen Detailfragen während der laufenden Eigenverwaltung stehen unsere Berater und Anwälte an Ihrer Seite und helfen Ihnen, die Sanierung des Unternehmens gezielt voranzutreiben. Und schließlich unterstützen wir von Schultze & Braun Sie dabei, die identifizierten Maßnahmen zum Abschluss der Sanierung erfolgreich umzusetzen.

Frühzeitiges und entschlossenes Handeln ist gefragt. Können wir Ihnen dabei helfen?

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Je früher die Unternehmensleitung eine wirtschaftliche oder finanzielle Schieflage erkennt, um so größer die Chance, die Krise abzuwenden oder zu meistern. Die Insolvenz in Eigenverwaltung bietet gute Möglichkeiten der Sanierung. Der Vorteil: die Geschäftsführung des Schuldners behält das Heft des Handelns in der Hand.

 

Michael Böhner
Rechtsanwalt

 

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