Schwerpunkte

Insolvenzverwalter Rottweil

Dank ihrer langjährigen Erfahrungen als Insolvenzverwalter in Rottweil stehen unsere Spezialisten bei Schultze & Braun für eine fachgerechte Beratung zur Verfügung, sowohl für von einer finanziellen Schieflage bedrohte Unternehmen als auch für Privatpersonen während eines Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Kann eine natürliche oder eine juristische Person ihre Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern ab sofort oder in absehbarer Zeit nicht mehr erfüllen, liegt eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit vor. Unternehmen sind im Falle der akuten Zahlungsunfähigkeit verpflichtet, innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Eintritt der Insolvenzreife beim zuständigen Insolvenzgericht einen Insolvenzantrag zu stellen. Im Fall der Überschuldung muss die Geschäftsleitung spätestens nach sechs Wochen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Andernfalls können sie sich einer Insolvenzverschleppung schuldig machen, die mit Geld- oder Haftstrafen geahndet werden kann. Der Insolvenzantrag kann als Eigenantrag sowohl vom Schuldner selbst, aber auch vom Gläubiger in Form eines Fremdantrags gestellt werden. Das Gericht trifft letztlich die Entscheidung, ob dem Antrag stattgegeben wird, hierfür muss nachweislich ein Insolvenzgrund vorliegen.

Ein Betrieb kann neben der Regelinsolvenz auch in einer Eigenverwaltung oder in einem Schutzschirmverfahren neu aufgestellt werden. Aber auch außerhalb der Insolvenz existieren Sanierungsinstrumente, wie zum Beispiel die StaRUG-Restrukturierung. Unsere Insolvenz- und Restrukturierungsexperten beraten und unterstützen Mandanten auf diesen Gebieten.

Parkmöglichkeiten (kostenlos) befinden sich direkt vor unserem Büro.

Kontakt

Elke Bäuerle

Elke Bäuerle

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht

+49 (0)741 17464-30

Stefano Buck

Stefano Buck

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Insolvenzrecht

+49 (0)7841 708-321

Dr. Dirk Pehl

Dr. Dirk Pehl

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

+49 (0)7841 708-311


Die baden-württembergische Stadt Rottweil gilt infolge ihrer Gründung als römische Siedlung „Arae Flaviae“ im Jahr 73/74 n. Chr. als älteste Stadt des Bundeslandes. Derzeit hat Rottweil circa 30.000 Einwohner, die sich neben der Kernstadt auf weitere eingegliederte Gemeinden verteilen. Wahrzeichen der Stadt ist das um 1230 erbaut Schwarze Tor, an dem auch zur Fastnacht der berühmte Rottweiler Narrensprung seinen Anfang nimmt. Darüber hinaus hat die Hunderasse Rottweiler der Stadt ihren Namen zu verdanken, da diese in früheren Zeiten als Zentrum des Viehhandels angesehen war, in dem zahlreiche Hüte- und Treibhunde gehalten wurden. Wirtschaftlich ist Rottweil gekennzeichnet durch mittelständische Industrie- und Handwerksbetriebe, einen wachsenden Dienstleistungssektor und den Einzelhandel.

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei Schultze & Braun agieren hier am Standort für ihre Mandanten als Fachanwälte für Insolvenzrecht und Sanierungsrecht sowie als Insolvenzverwalter in Rottweil.