Das Restrukturierungsverfahren und die Sanierungsmoderation erlauben, dass Unternehmen mit ihren Gläubigern ein Konzept zur Neuausrichtung und Gestaltung der Schulden verhandeln, ohne dass dies öffentlich sein muss. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hingegen wird im Internet, im Handelsregister und Bundesanzeiger bekanntgemacht und kann vor allem ohne koordinierte PR-Begleitung in der Presse und bei Kunden und Lieferanten zu viel Aufregung führen.
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