Der Gesetzgeber hat mit der Sanierungsmoderation gem. §§ 94-100 StaRUG ein Verfahren geschaffen, das im deutschen Recht ein Novum darstellt.
Es handelt sich um ein, dem Restrukturierungsverfahren vorgelagertes, nicht öffentliches Verfahren als Unterstützung für eine Einigung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern in der Krise. Am Ende dieses Verfahrens steht bestenfalls der Abschluss eines Sanierungsvergleichs, der durch das Gericht weitgehend anfechtungsfest bestätigt werden kann.
Dieser Vergleich ist neben der professionellen und restrukturierungserfahrenen Begleitung zur Förderung einer Einigung das entscheidende Argument für den Versuch einer „außergerichtlichen“ Restrukturierung. Ziel ist es, in einem gerichtlich überwachten Verfahren die Restrukturierung zu fördern und das bisher mit einer außergerichtlichen Lösung verbundene Risiko der Anfechtbarkeit zu begrenzen.
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