Die Schenkungsanfechtung nach § 134 InsO bei bewusst rechtsgrundlosen Zahlungen ist ein Dauerbrenner. Immer wieder geht es um die Frage der Kenntnis der Rechtsgrundlosigkeit (§ 814 BGB) der Organe des Schuldners bei Zahlung von Scheingewinnen oder Scheindividenden bzw. Scheinübergewinnbeteiligungen. Das bewusste Betreiben eines Schneeballsystems kann hier nach dem BGH ein Indiz darstellen.
Näheres – auch zum Verjährungsbeginn des hilfsweise geltend zu machenden Bereicherungsanspruchs – erfahren Sie in diesem Newsletter. Wir wünschen eine interessante Lektüre.