Bei der Vorsatzanfechtung ändert der Bundesgerichtshof aktuell seine bisherige Rechtsprechung. Eine neue Entscheidung erschwert den Insolvenzverwaltern die Anfechtung insbesondere gegenüber Lieferanten und Dienstleistern, die keine detaillierten Einblicke in die wirtschaftliche Situation des späteren Insolvenzschuldners haben.
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