Am 18. Oktober 2021 trat das CoVID-Insolvenzverfahren zur schnellen Entschuldung von Kleinunternehmen in Frankreich in Kraft. Das entsprechende Gesetz wurde bereits im Mai dieses Jahres verabschiedet, bedurfte allerdings noch des Erlasses der zur Umsetzung notwendigen Anwendungsdekrete. Die beiden Anwendungsdekrete wurden am 16. Oktober 2021 im französischen Amtsblatt veröffentlicht (Décret n°2021-1354; Décret n°2021-1355). Für einen Übergangszeitraum vom 18. Oktober 2021 bis zum 1. Juni 2023 steht damit französischen Kleinunternehmen ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Verfügung.
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