Der anfechtungsrechtlich relevante Zeitpunkt für SEPA-Lastschriften liegt wegen vertraglicher Stornierungsfristen in Bankverträgen in der Regel zwei oder drei Bankarbeitstage nach der Belastungsbuchung des Schuldnerkontos. Die Wirksamkeit von kurz vor Insolvenzantragstellung erfolgten SEPA-Lastschriften ist während der Stornierungsfrist zwar nicht verhinderbar. Durch Information der Einziehenden über den Insolvenzantrag während der Stornierungsfrist können aber u.U. die Anfechtungsvoraussetzungen gegenüber dem Empfänger der Zahlung entstehen.
Lesen Sie dazu eine aktuelle Entscheidung. Wir wünschen eine spannende Lektüre.