Hinsichtlich der Anfechtung einer Vormerkung kommt es gem. § 8 Abs. 2 AnfG regelmäßig auf den Zeitpunkt der Eintragung an. Doch wie verhält es sich, wenn lediglich ein künftiger unentgeltlicher Anspruch gesichert werden soll?
Lesen Sie zu dieser Problematik eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Wir wünschen eine spannende Lektüre.