Alle Jahre wieder

28. November 2024 Blog Steuerberatung

Der Sketch „Dinner for one“ gehört für viele zum Jahreswechsel dazu. Bei "The same procedure as every year, James!" denken aber wohl viele Unternehmen auch an die Inventur zum Geschäftsjahresende. Im Interview erläutert Mario Schnurr, worauf sie dabei aus steuerlicher Sicht achten sollten.

Herr Schnurr, für welche Unternehmen ist eine Inventur verpflichtend vorgeschrieben?

Schnurr: Eine Inventur ist für alle Unternehmen zum Ende ihres Geschäftsjahres vorgeschrieben, die bilanzieren. Bei vielen dürfte das mit dem Ende des Kalenderjahres zusammenfallen, aber die Verpflichtung zu einer Inventur gilt für bilanzierende Unternehmen unabhängig davon, wann ihr Geschäftsjahr endet.

Welche Bedeutung hat eine Inventur?

Schnurr: Unternehmen sollten die Inventur nicht als reine Bestandsaufnahme sehen. Sie ist weitaus mehr. Denn eine ordnungsgemäße Inventur ist ein maßgeblicher Bestandteil für eine ordnungsgemäße Buchführung. Das ist insofern wichtig, da auf Basis der Inventur auch die Jahresabschlüsse zu erstellen sind. Daher sollten bei der alljährlichen Bestandsaufnahme immer auch steuerliche Aspekte im Fokus stehen.

Was ist der Grund?

Schnurr: Wenn eine Inventur zum Beispiel fehlerhaft oder überhaupt nicht durchgeführt wird, ist die Buchführung des Unternehmens nicht ordnungsgemäß. Die Folge ist, dass das Finanzamt dann in der Regel den Gewinn des Unternehmens teilweise oder vollständig schätzt. Und das führt immer zu finanziellen Nachteilen und zu Mehraufwand für die Unternehmen.

Worauf sollten Unternehmen achten?

Schnurr: Beim Inventar oder dem Warenbestand muss es möglich sein, die Mengen und die angesetzten Werte zu überprüfen. Jeder Posten im Inventar sollte daher Angaben zu Menge, also zum Beispiel Maß, Zahl oder Gewicht – eine verständliche Bezeichnung der Vermögensgegenstände, also etwa Art, Größe oder Artikel-Nummer – sowie den Wert der Maßeinheit enthalten.

Gibt es weitere Punkte, die bei einer Inventur eine wichtige Rolle spielen?

Schnurr: Ja, wichtig sind die Erfassung des Inventars und die Methoden, der Umfang sowie die Durchführung der Inventur, aber auch, wie mit beweglichem Anlagevermögen, Forderungen und Verbindlichkeiten umgegangen wird. Zudem ist es essentiell, dass die Bewertung der Ware einwandfrei nachprüfbar ist.

Da ist ja durchaus einiges zu beachten.

Schnurr: In der Tat. Deshalb haben wir das Wichtigste zu diesen Punkten in einem Dokument zusammengestellt. Wenn Unternehmen diese Punkte bei ihrer Inventur berücksichtigen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie ordnungsgemäß abläuft und sie die Basis für eine ordnungsgemäße Buchführung sowie einen ordentlichen Jahresabschluss bildet.

Der Interviewpartner

Mario Schnurr

ist Diplom-Betriebswirt (BA) und Steuerberater bei Schultze & Braun. Zu seinen Spezialgebieten gehört unter anderem der Online-Handel. Für Unternehmen aus diesem Bereich ist er als Berater zertifiziert.