Muster eines Insolvenzplans
Braun, Eberhard / Uhlenbruck, Wilhelm (Hrsg.)
Leistungswirtschaftlicher Reorganisationsplan gem. §§ 217 InsO
Beispiel mit Erläuterungen, Anlagen zum Plan, Arbeitspapieren und Fragebogen zur Erhebung der notwendigen Daten.
Düsseldorf: IDW-Verlag 1998 • ISBN 3-8021-0751-9
Die Insolvenzordnung bietet als Kernstück die Möglichkeit des Insolvenzplans, mit dem die Gläubiger eine von der auf Zerschlagung gerichteten Regelabwicklung abweichende Handhabung beschließen können.
Das Gesetz sieht detaillierte Vorschriften darüber vor, wie der Plan formal zu gliedern ist (darstellender Teil, gestaltender Teil). Dabei sind das Verfahren und Elemente der Planregelung dem amerikanischen Chapter XI Code-Verfahren nachgebildet.
Zum ersten Mal verlangt ein Insolvenzgesetz auch die Beifügung betriebswirtschaftlicher Planrechnungen. Gem. § 229 InsO sind eine den Planprämisse zugrunde liegende Vermögensübersicht, eine Plangewinn- und Verlustrechnung sowie eine Planliquiditätsrechnung dann beizufügen, wenn aus den Überschüssen des fortgeführten, plangemäß umgestalteten Unternehmens Gläubiger befriedigt werden sollen.
Um das Instrument des Planes sowie das Planverfahren transparenter zu machen, ist ein Musterplan erarbeitet worden. Ausgehend von einer konkreten Fallstudie eines mittelständisch orientierten, produzierenden Unternehmens wird die Umgestaltung in einem Insolvenzplan simuliert und dieser Plan in allen Details nebst sämtlichen Anlagen dargestellt.
Damit wird der Praxis rechtzeitig die Möglichkeit gegeben, sich nicht nur theoretisch mit dem Insolvenzplanverfahren auseinanderzusetzen, sondern auch anhand eines praktischen Sachverhalts nachzuvollziehen, welche Anforderungen das Gesetzt stellt. Insbesondere mit den Plananlagen gem. § 229 InsO wird damit die Möglichkeit der Vorbereitung auf die Planverfahren geboten.
Die im darstellenden Teil geforderte umfassende Darstellung der tatsächlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse des Planunternehmens ist stark dem amerikanischen „Disclosure Statement“ nachgebildet. In der für das deutsche Recht maßgeblichen Ausprägung sind dem Buch Checklisten beigefügt, wie die dafür notwendigen tatsächlichen Sachverhalte erfasst und zusammengetragen werden können.