Insolvenzstatistiken

Von Volker Böhm, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht

Trotz aller Widrigkeiten hat die deutsche Wirtschaft im Jahr 2021 gegenüber dem Lockdown-Jahr 2020 wieder an Fahrt aufgenommen. Das Bruttoinlandsprodukt hat im 2. Quartal 2021 um fast 10 % gegenüber dem Vorjahresquartal zugelegt. Ausweislich des ifo-Geschäftsklimaindex erhielt die Wirtschaft jedoch im Spätsommer 2021 einen Dämpfer. So war im September 2021 der dritte Rückgang dieses Stimmungsbarometers der deutschen Wirtschaft in Folge zu verzeichnen. Als Ursache hierfür machte das ifo Institut insbesondere die Lieferengpässe bei Rohstoffen und Vorprodukten, wie diese sehr ausgeprägt im Halbleiterbereich zu beobachten sind, aus und spricht sogar von einer „Flaschenhals-Rezession“.

Einen erneuten Rückgang haben auch die Insolvenzzahlen zu verzeichnen. Mit nur knapp über 11.000 (11.063) eröffneten Verfahren sank die Gesamtzahl der eröffneten Verfahren in 2020 gegenüber dem Vorjahr (2019: 13.530) um 18,23 %. Dies markiert den mit Abstand höchsten Rückgang der letzten zehn Jahre, der sich bislang immer im einstelligen Prozentbereich bewegte. Und dieser Trend zu zweistelligen Rückgangsquoten setzt sich fort – auch im ersten Halbjahr 2021 ist ein Minus der Verfahren von 14,08 % im Vergleich zum 1. Halbjahr 2020 zu verzeichnen, obwohl die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für von der COVID- 19-Pandemie betroffene Unternehmen am 30. April 2020 endete.

Im Sommer 2021 verursachten in einigen Regionen Deutschlands Hochwasserund Starkregenereignisse enorme wirtschaftliche Schäden. Nur wenige Monate nach dem Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für COVID-19-geschädigte Unternehmen wurde erneut die Insolvenzantragspflicht für solche Unternehmen ausgesetzt, die von der Flut betroffen waren. Für die hierdurch entstandenen Schäden in Milliardenhöhe wurden außerdem abermals staatliche Hilfen ausgeschüttet. Auch diese Ereignisse haben daher nicht zu einem unmittelbaren Anstieg der Insolvenzen geführt.

Die Eröffnungsquote liegt bundesweit mit 69,84 % im Jahr 2020 deutlich unter dem Wert des Vorjahres (2019: 72,36 %). Stark erhöht hat sich hingegen die Höhe der von Insolvenzverfahren betroffenen Gläubigerforderungen: Im Jahr 2020 standen pro Insolvenzantragsverfahren durchschnittlich Forderungen von 2,770 Millionen Euro im Feuer, im Jahr 2019 sind es nur 1,199 Millionen Euro gewesen. Auch im ersten Halbjahr 2021 bleibt diese Zahl mit 2,607 Millionen Euro vergleichsweise hoch. Die Gesamtsumme der angemeldeten Forderungen hat sich im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr nahezu verdoppelt, von 22.416.472,00 Euro im Jahr 2019 auf 43.873.554,00 Euro. Der Trend, dass von weniger Insolvenzverfahren höhere Gläubigerforderungen betroffen sind, setzt sich also fort.

Gegenläufig zu der Zahl der Gesamtinsolvenzen hat sich die Anzahl der Eigen­verwaltungsverfahren stark nach oben entwickelt. Hier ist bundesweit mit 266 Verfahren ein Zuwachs gegenüber dem Vorjahr (2019: 217) von 22,58 % zu verzeichnen. Besonders stark zugelegt hat dabei die Anzahl der Schutzschirmverfahren, die von 16 im Jahr 2019 auf 58 im Jahr 2020 angewachsen ist. Der Anteil der Eigen­verwaltungs- und Schutzschirmverfahren an den Gesamtverfahren hat sich demzufolge im Jahr 2020 erheblich gesteigert. Er beträgt nunmehr 2,4 %, was einen deutlichen Anstieg gegenüber den 1,6 % aus 2019 darstellt. Bezogen auf die größeren Verfahren dürfte der Marktanteil der Eigen­verwaltungsverfahren beträchtlich sein.

Bei der regionalen Verteilung der Verfahren auf die Insolvenzgerichte ergeben sich nur wenige Veränderungen. Wie jedes Jahr werden die mit Abstand meisten Verfahren bei dem Insolvenzgericht Berlin geführt. Im Vergleich zum Vorjahr haben dahinter Köln und München die Plätze 2 und 3 getauscht. Frankfurt hat einen Sprung von Platz 11 auf Rang 5 absolviert, während Nürnberg von Rang 10 auf Rang 15 zurückgefallen ist. Herausgefallen aus den TOP 20 des Jahres 2020 ist das Insolvenzgericht Bonn, neu dazugekommen ist dafür das Gericht in Hannover, das jedoch nur etwas mehr als 1/5 der Berliner Verfahrenszahlen aufweisen kann. Unter dem Strich ergibt sich, dass 11 % der deutschen Insolvenzgerichte zuständig sind für 40 % der eröffneten Verfahren.

Auch das abschließende Ranking der zehn meistbestellten Verwalterkanzleien zeigt nur sehr wenig Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Die ersten vier Plätze bleiben gleich, die auf Platz 5, 6 und 7 geführten Kanzleien tauschen den Rang. Der Anteil der gesamten in Deutschland eröffneten Insolvenzverfahren, der von den TOP-10-Kanzleien bearbeitet wird, ist nur leicht gestiegen und beläuft sich mit 24,03 % auf knapp 1/4 der Gesamtverfahren der juristischen Personen. Dieser Wert bleibt damit gegenüber den Vorjahren in etwa konstant.

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