Corona-Pandemie: Sonderregelungen in Deutschland, Frankreich, Italien, Polen und den Niederlanden
Das Herunterfahren des öffentlichen Lebens, teilweise mehrmals wochenlange Lockdowns, haben in vielen europäischen Ländern, aber auch weltweit, zu einem Straucheln der Wirtschaft geführt. Alle Staaten haben hierauf mit Sofortmaßnahmen reagiert und quasi über Nacht bestehende Regelungen – zeitlimitiert – angepasst oder neue Instrumente geschaffen, um Unternehmen, kleine wie große, zu unterstützen. Im folgenden Beitrag stellen wir beispielhaft die in Deutschland, Frankreich, Italien, Polen und den Niederlanden aufgrund der Pandemie erlassenen Sonderregelungen vor.
Eine der ersten Maßnahmen des deutschen Gesetzgebers war die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Darüber hinaus wurden zinslose Steuerstundungen und die Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen. Sodann wurden als Finanzspritze für angeschlagene Unternehmen u. a. die Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgeweitet oder neu geschaffen – wie z. B. der KfW-Schnellkredit.
Auch in Frankreich und Polen wurde die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Das niederländische Insolvenzrecht hingegen kennt keine Insolvenzantragspflicht. Ebenso gab es vor der Corona-Krise in den Niederlanden das Instrument der Kurzarbeit nicht. Mit der Tijdelijke Noodmaatregel Overbrugging voor Werkgelegenheid (NOW – Befristete Notmaßnahme Überbrückung für die Beschäftigungslage) wurde nun eine für die Niederlande neuartige Regelung eingeführt, die mit dem deutschen Instrument der Kurzarbeit vergleichbar ist. Auch in Polen gibt es keine dem deutschen Recht vergleichbare Kurzarbeit. Jedoch ist hier eine Verkürzung der Arbeitszeit infolge des von der polnischen Regierung verabschiedeten „Anti- Krisenschilds“ möglich. Eine weitere Überschneidung gibt es in beiden Ländern: Sowohl Polen als auch die Niederlande haben die Pandemiemaßnahmen genutzt, um einen Präventiven Restrukturierungsrahmen einzuführen; ebenso Deutschland.
Frankreich ist noch einen Schritt weitergegangen und hat gleich ein ganzes Konjunkturpaket, den Wiederaufbauplan France Relance, erlassen, der nicht nur auf die kurzfristige Bekämpfung der Pandemiefolgen gerichtet ist, sondern Frankreichs Wirtschaft langfristig wieder auf Kurs bringen sowie den ökologischen Wandel weiterführen soll. So enthält das Konjunkturpaket z. B. Anreize für den Kauf von umweltfreundlicheren Fahrzeugen und die Förderung der Gebäuderenovierung im Sinne der Energieeffizienz.
Was die kurzfristigen Maßnahmen angeht, so hat Frankreich, um den Konsum zu stimulieren, keine massiven Regelungen – wie z. B. die Senkung der Mehrwertsteuer in Deutschland – getroffen. Die Strategie der französischen Regierung besteht darin, eine angebotsorientierte Politik durch konsequente Steuererleichterungen für Unternehmen zu verfolgen. Jedoch ist – im Vergleich zu Deutschland – an die großzügigere Kurzarbeitsregelung zu erinnern, die in hohem Maße in Anspruch genommen wurde.
Italien hat aufgrund der Pandemie die eigentlich vorgesehene Insolvenzrechtsreform verschoben. Die geplante Einführung eines Frühwarnsystems hätte bei den pandemiegebeutelten Unternehmen wie ein Brandbeschleuniger gewirkt. Stattdessen hat Italien eine Vielzahl von Hilfsmaßnahmen erlassen, so z. B. den wortgewaltigen Superbonus 110 %, der zur Förderung von Investitionen dienen soll.