Beiträge für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung sind im Rahmen der sogenannten Basisversorgung in vollem Umfang als Sonderausgaben abzugsfähig.
Bei von Krankenkassen geleisteten (Bonus-)Zahlungen an ihre Mitglieder ist zu prüfen, ob eine den Sonderausgabenabzug mindernde Beitragsrückerstattung vorliegt oder ob (zusätzliche) Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstattet werden, die nicht im regulären Basiskrankenversicherungsumfang enthalten sind.
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