Privates Veräußerungsgeschäft: Keine Steuerbefreiung bei Nutzung durch Elternteil
03. April 2024
Blog
Steuerberatung
Die Veräußerung eines privaten Grundstücks unterliegt grundsätzlich der Einkommensbesteuerung, wenn zwischen Erwerb und Verkauf der Immobilie nicht mehr als 10 Jahre liegen, es sei denn, die Immobilie wurde während der gesamten Zeit zwischen Anschaffung und Veräußerung oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
Um diese Website zu betreiben, ist es für uns notwendig Cookies zu verwenden. Einige Cookies sind erforderlich, um die Funktionalität zu gewährleisten, andere brauchen wir für unsere Statistik.