03. Januar 2024 Blog Steuerberatung
Bei Vermietung einer Wohnung an Angehörige wie z. B. Kinder,
Eltern oder Geschwister zu Wohnzwecken ist darauf zu achten,
dass der Mietvertrag dem zwischen Fremden Üblichen entspricht
und der Vertrag auch tatsächlich so vollzogen wird (z. B. durch
regelmäßige Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen).
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