Mit dem Jahressteuergesetz 2020 gibt es eine Reihe steuerlicher Verbesserungen für Vereine und gemeinnützige Organisationen sowie für ehrenamtlich Engagierte. Dazu zählen die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags und der Ehrenamtspauschale sowie die Anhebung der Betragsgrenze für den vereinfachten Spendennachweis. Mit den Änderungen soll das Ehrenamt gestärkt werden.
Was Sie zu diesen Verbesserungen wissen müssen, zeigen wir Ihnen in diesem Newsletter.