Wachstumschancengesetz verabschiedet

15. Mai 2024 Blog Steuerberatung

Der Bundesrat hat dem Entwurf eines Wachstumschancengesetzes in der Fassung des Vermittlungsaus­schusses zugestimmt. Im Folgenden die wichtigsten Änderungen, die überwiegend ab 2024 anzuwenden sind:

  • Anhebung der Grenzen für die Buchführungspflicht beim Umsatz von 600.000 Euro auf 800.000 Euro und beim Gewinn von 60.000 Euro auf 80.000 Euro.
  • Anhebung der Betriebsausgaben-Abzugsgrenze für Geschenke an Geschäftsfreunde von 35 Euro auf 50 Euro.
  • Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern (§ 7 Abs. 2 EStG) mit 20 % bzw. der doppelten linearen Abschreibung vom 01.04.2024 bis 31.12.2024.
  • Befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für neue Wohngebäude mit 5 % vom jeweiligen Restwert in der Zeit vom 01.10.2023 bis 30.09.2029 (Bauantrag bzw. Kaufvertrag; § 7 Abs. 5a EStG n. F.).
  • Verbesserung der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG und Verlängerung des Anwendungszeitraums um 2 Jahre und 9 Monate.
  • Anhebung der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG von 20 % auf 40 % der Investitionskosten.
  • Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte von 600 Euro auf 1.000 Euro.
  • Anpassung der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung: Anstieg des Besteuerungsanteils bzw. Kürzung des Versorgungsfreibetrags und des Altersentlastungsbetrags werden ab dem Jahr 2023 zeitlich gestreckt, sodass die vollständige Besteuerung von Renten nicht bereits 2040, sondern erst bei Renten­beginn ab 2058 erfolgt.
  • Der Sockelbetrag von 1 Mio. Euro bzw. 2 Mio. Euro beim Verlustabzug wird nicht angehoben; der abzieh­bare Anteil der übersteigenden Verluste steigt auf 4 Jahre befristet von 60 % auf 70 %.
  • Erhöhung der Grenze für die Befreiung von der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1.000 Euro auf 2.000 Euro erst ab 2025.
  • Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung (Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten) von 600.000 Euro auf 800.000 Euro.

Von den ursprünglich geplanten Änderungen sind u. a. folgende gestrichen worden:

  • Das geplante Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz.
  • Anhebung der Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro.
  • Anhebung der Reisekostenpauschalen für Verpflegungsmehraufwand auf 15 bzw. 30 Euro.
  • Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen auf 150 Euro.
  • Freigrenze für Vermietungseinnahmen von 1.000 Euro pro Jahr.
Mario Schnurr

ist Diplom-Betriebswirt (BA) und Steuerberater bei Schultze & Braun. Zu seinen Spezialgebieten gehört unter anderem der Online-Handel. Für Unternehmen aus diesem Bereich ist er als Berater zertifiziert.