Seit der Grundsatzentscheidung vom 6.5.2021 des IX. Senats zur Vorsatzanfechtung nach § 133 ist es in der Gerichtspraxis schwieriger für den Insolvenzverwalter geworden, einen Anspruch aus Vorsatzanfechtung erfolgreich zu begründen. Was muss der Insolvenzverwalter zur Prognoseentscheidung des Schuldners, ob er die Zahlungsunfähigkeit noch überwinden kann, und zur Kenntnis des Anfechtungsgegners hiervon vortragen?
Lesen Sie dazu eine aktuelle Entscheidung des OLG Brandenburg mit kritischem Praxishinweis. Wir wünschen eine spannende Lektüre.