Vorläufiger Insolvenzverwalter Dr. Dirk Pehl informiert Mitarbeitende des Felgenherstellers BBS über den Stand des Verfahrens

02. August 2024 Pressemitteilung Verfahren

  • Insolvenzgeld beantragt – Entscheidung der Agentur für Arbeit für die kommende Woche erwartet
  • Vorläufiger Insolvenzverwalter Dr. Dirk Pehl von Schultze & Braun kann bislang wenig Kontakt zur Geschäftsführung herstellen – Dr. Pehl: „Ich finde das bedauerlich und würde mir mehr Engagement der Geschäftsführung wünschen, um schnell Klarheit über die Situation bei BBS schaffen zu können.“
  • Markenrechte von BBS nicht übernommen – Übernahme eines Werkes in Werdohl (NRW) kam nicht zustande

Schiltach/Herbolzheim. Der vorläufige Insolvenzverwalter des Felgenherstellers BBS Autotechnik GmbH, Dr. Dirk Pehl von der bundesweit agierenden Kanzlei Schultze & Braun, hat heute die Mitarbeiter bei einer Belegschaftsversammlung über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert. 

„Der wichtigste Punkt aus Sicht der Mitarbeiter ist natürlich, dass das Insolvenzgeld beantragt ist. Eine Entscheidung der Agentur für Arbeit erwarte ich in der kommenden Woche. Aus meiner Sicht gibt es keine rechtlichen Hürden, die gegen eine Gewährung von Insolvenzgeld in dieser Situation sprechen“, sagt Dr. Pehl. Mit dem Insolvenzgeld erhalten die Mitarbeitenden für bis zu drei Monate ihre Nettolöhne und -gehälter in voller Höhe (bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) ausbezahlt. „Abgesichert wären in dieser Form die Monate Juli bis einschließlich September“, sagt Dr. Pehl.

Kontakt zur Geschäftsführung konnte der vorläufige Insolvenzverwalter bisher nur kurz herstellen. „Wir hatten ein kurzes Telefonat am 26. Juli, relativ zeitnah nach dem Insolvenzantrag und meiner Bestellung zum vorläufigen Verwalter. Ein persönliches Treffen vor Ort bei BBS, das wir in diesem Telefonat vereinbart hatten, hat die Geschäftsführung jedoch nicht wahrgenommen“, berichtet Dr. Pehl. Weiteren Kontakt habe es seitdem nicht gegeben. „Ich finde das bedauerlich und würde mir mehr Engagement der Geschäftsführung wünschen, um schnell Klarheit über die Situation bei BBS schaffen zu können“, sagt Dr. Pehl.

Zum Thema Markenrechte betonte der vorläufige Insolvenzverwalter, dass diese nicht bei der BBS Autotechnik GmbH liegen .Ein geplanter Rückkauf der Markenrechte durch die BBS Autotechnik GmbH wurde nicht vollzogen. Ebenso sei der Kauf eines Werkes im nordrhein-westfälischen Werdohl durch die BBS Autotechnik rechtlich nicht zustande gekommen, weil BBS die notwendigen Voraussetzungen dafür nicht mehr schaffen konnte.

Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft derzeit die wirtschaftliche Situation der BBS Autotechnik GmbH sowie mögliche Perspektiven. „Wir stehen dabei aber noch am Anfang und stehen in einer sehr herausfordernden Situation. Daher können wir zu konkreten Perspektiven noch keine Aussagen treffen“, sagt Dr. Pehl.
Für den Felgenhersteller BBS ist es bereits die fünfte Insolvenz seit dem Jahr 2010. Die nun von dem vorläufigen Insolvenzverfahren betroffene BBS Autotechnik GmbH hatte den Geschäftsbetrieb erst mit Beginn des Jahres 2024 aus dem vierten Insolvenzverfahren heraus übernommen.
                   

Über Schultze & Braun
Schultze & Braun ist ein führender Dienstleister für Insolvenzverwaltung und Beratung im Sanierungs- und Insolvenzrecht. Mit über 500 Mitarbeitern an mehr als 30 Standorten in Deutschland und dem europäischen Ausland unterstützt Schultze & Braun Unternehmen vor Ort, bundesweit und international in allen rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.


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