Steht der Verkauf einer Immobilie bevor, richtet sich der Blick auch auf die Frage, wie dieser Vorgang steuerlich möglichst günstig gestaltet werden kann. Das Einbeziehen eigener Angehöriger für eine Steueroptimierung erscheint dabei als verlockende Erwägung. Die Finanzverwaltung schaut jedoch regelmäßig mit Argusaugen auf das „Steuersparmodell Familie“. Das Streben nach Steuerersparnis muss schließlich dort seine Grenze finden, wo ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten, also die gesetzeswidrige Steuerumgehung, beginnt. In welchem Fall kein derartiger Gestaltungsmissbrauch vorliegt, hat der Bundesfinanzhof in einer aktuellen Entscheidung konkretisiert.
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