Der gesellschaftsrechtliche II. Zivilsenat des BGH hat in einem Geschäftsführerhaftungsfall wegen Insolvenzverschleppung dem Insolvenzverwalter eine weitere Erleichterung bei der Nachweisführung der Zahlungsunfähigkeit zugebilligt. So muss dieser nicht zwingend eine Liquiditätsbilanz für den dreiwöchigen Prognosezeitraum aufstellen, sondern es genügt, wenn neben dem Anfang- und dem Endstichtag zusätzlich zwei weitere, wöchentlich erstellte Liquiditätsstatus erstellt werden. Der Insolvenzverwalter ist damit davon entbunden, für jeden Tag des Prognosezeitraums eine Gegenüberstellung der Ein- und Ausgänge zu erstellen, wie dies der BGH in bisheriger Rechtsprechung als Alternative zur Liquiditätsbilanz als ausreichend erachtet hatte.
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